Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 186

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es jetzt werden. Das ist für die heimischen Betriebe auch positiv zu sehen, und deswegen habe ich ja gesagt: Jedes Ding hat zwei Seiten.

Bei der Neuregelung der Milchquote ist es ebenfalls so. Natürlich ist für unsere Alm­wirtschaft und für die Bergbauern – sie sind in diesem Bereich selbstverständlich nicht wettbewerbsfähig – eine reine Erhöhung der Milchquote nicht von Vorteil; das ist ein Wahnsinn. Aber nicht zu vergessen ist dabei die kulturelle Bedeutung, die diese Betriebe haben, die kleinen Bauern, die Bergbauern. Was diese zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft beitragen, das ist auch nicht zu vergessen. Von Vorteil ist – Herr Bundesminister, das ist natürlich klar –, dass die Beihilfe für die Abgabe von Milcherzeugnissen der Direktvermarkter jetzt auch in den Schulen als Lieferanten gewährt wird. Das ist wiederum von großem Vorteil.

Zur Bewilligung der Rodung von Rebsorten und Rebflächen: Ursprünglich hätte viel mehr an Rodungen ermöglicht werden sollen. Das ist reduziert worden, und das ist positiv. Ein kleines Weinanbauland wie Österreich hätte hier sicherlich eine negative Entwicklung genommen. Wir stehen für Qualitätskriterien, so wie es beim öster­reichischen Wein der Fall ist. Wir brauchen keine negativen Beispiele wie in Spanien oder Italien. Zukünftig kann Österreich praktisch selbst definieren, wo gerodet und wo nicht gerodet wird, und das ist gut so. (Beifall beim BZÖ.)

17.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


17.05.38

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Die heutige Änderung des Marktordnungsgesetzes und des Marktordnungs-Überleitungsgesetzes ist durchaus ein wichtiger Punkt für die Bäuerin­nen und Bauern in diesem Land. Es umfasst eine breite Palette dessen, was wir in Europa beschlossen haben und was jetzt auch in nationaler Gesetzgebung verankert werden muss, um im Bereich Obst und Gemüse, im Bereich Weinmarkt­ordnung, in der Frage der Verwaltungsvereinfachung rund um Cross Compliance wich­tige Schritte zu setzen und um das, was wir gemeinsam getragen haben, jetzt zum Wohle der Bäuerinnen und Bauern, die in diesen Segmenten arbeiten, umzusetzen. Auch die Frage, wie es mit dem Milchstandort Österreich weitergeht, oder die Frage der Umsetzung der Milchquotenaufstockung – ich kann jetzt gar nicht alles aufzählen, weil es auch sehr viele technische Punkte sind – wird in dieser Novelle beantwortet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun ganz kurz ein paar Schlaglichter, weil ich zur Kenntnis nehmen muss, dass zum Teil auch sehr unscharf diskutiert wurde; zum Ersten: Obst- und Gemüsereform. Wir haben in der Obst- und Gemüsereform in Brüssel mit der großen Reform, die auch notwendig und richtig war, beschlossen, dass wir eine einheitliche Betriebsprämie schaffen können. Und wir haben uns dazu durchgerungen – gemeinsam mit der Branche, mit den Bäuerinnen und Bauern, mit den Interessenvertretungen –, diese Betriebsprämie bis 2010 aus Wettbewerbs­gründen nicht umzusetzen und anzuwenden. Das wird jetzt in der Marktordnung realisiert und gemacht.

Zweiter Punkt: Bei Cross Compliance – das wird ein großes Thema der Verwaltungs­vereinfachung für die Bäuerinnen und Bauern sein – setzen wir mit dieser Markt­ordnungs-Novelle einen ersten wichtigen qualitativen Schritt mit einer Regelung der Bagatellgrenze von 100 € und auch damit, geringfügige Verstöße nicht gleich unmittel­bar zu ahnden.

 


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