Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 38

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Sicherheitsmaßnahmen sofort und nachweislich umgesetzt, oder es müssen umge­hend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte, insbesondere die Völkerrechts­klage, gegen die tschechische Republik eingeleitet werden.

Es wird nun mit Hochdruck an dieser Völkerrechtsklage gearbeitet. Sie muss aber rechtlich auch halten, damit sie nicht auf Grund einer mangelhaften Ausarbeitung ab­gelehnt wird. Das würde uns als Republik Österreich gar nichts bringen. Ganz im Gegenteil: Das wäre sehr negativ für diese wichtige Angelegenheit.

Eine gute rechtliche Ausarbeitung der Klage und das rasche und wirksame Einbringen und Umsetzen derselben, das wäre unserer Meinung nach die richtige Vorgangswei­se – vor allem im Sinne der betroffenen Bevölkerung, insbesondere der oberösterrei­chischen Bevölkerung. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

11.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt die Dritte Präsi­dentin Dr. Glawischnig-Piesczek. 7 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


11.30.16

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Um­weltminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als eine der ers­ten Entschließungen des Nationalrates in der neuen Legislaturperiode gibt es eine Fünf-Parteien-Entschließung des Umweltausschusses. Damit wird eine gute Tradition fortgesetzt, die am Beginn der neunziger Jahre ihren Anfang genommen hat. Seither hat es immer wieder in diesem Haus Fünf-Parteien-Entschließungsanträge gegeben, und zwar unter anderem vor dem Hintergrund, dass Anti-Atompolitik ein gemeinsames Anliegen ist und dass damit auch die große Zustimmung der österreichischen Bevöl­kerung gut repräsentiert ist.

Diese gute Tradition wurde in der letzten Legislaturperiode unterbrochen, und zwar durch die Zustimmung der Bildungsministerin Gehrer zum Euratom-Forschungspro­gramm. Seit damals hat es im österreichischen Nationalrat keinen Konsens in der Atompolitik mehr gegeben. Jetzt gibt es ihn wieder, zumindest auf dem Papier. Ich sa­ge deshalb „zumindest wieder auf dem Papier“, weil ich in den letzten Tagen unsicher geworden bin in Hinblick darauf, wie ernst es tatsächlich jetzt dem Umweltminister mit der Einbringung der Völkerrechtsklage ist. – Mein Vorredner hat gemeint, es werde jetzt mit Hochdruck daran gearbeitet.

Das Atomkraftwerk Temelín ist seit dem 2000 in Betrieb. 2001 ist der zweite Reaktor­block in Betrieb gegangen – insgesamt 2 000 Megawatt –, Temelín ist also ein riesiges Kraftwerk. Den Widerstand vor Ort gibt es seit Ende der achtziger Jahre, also seit fast 20 Jahren arbeiten die Menschen in Oberösterreich, aber auch in Niederösterreich, arbeiten Umweltschützer in ganz Österreich gegen dieses Kraftwerk.

Mit dem 13. November dieses Jahres, also vor einem Monat, ist vermutlich der Schlussstein endgültig gelegt worden, und wenn es jetzt von österreichischer Seite kei­nen massiven Widerstand und keinen massiven Protest in Form einer Völkerrechts­klage gibt, dann ist das Temelín-Kapitel in Wahrheit erledigt und der ganze Widerstand vor Ort und der ganze Widerstand der Anti-Atombewegung und der Bürgerinnen und Bürger waren umsonst. Es ist auch die Politik mitverantwortlich dafür, dass es dazu kommen konnte. (Beifall bei den Grünen.)

Mit Hochdruck werde daran gearbeitet, sagte mein Vorredner von der ÖVP. – Seit 13. November liegt die Kollaudierung vor. Das ist der letzte rechtliche Schritt in einer langen Abfolge. 2004 war die atomrechtliche Genehmigung, 2005 war die baurecht­liche Genehmigung, und letztes Jahr hat auch die Internationale Expertenkommission


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