Sicherheitsmaßnahmen sofort und nachweislich umgesetzt, oder es müssen umgehend alle verfügbaren internationalen Rechtsschritte, insbesondere die Völkerrechtsklage, gegen die tschechische Republik eingeleitet werden.
Es wird nun mit Hochdruck an dieser Völkerrechtsklage gearbeitet. Sie muss aber rechtlich auch halten, damit sie nicht auf Grund einer mangelhaften Ausarbeitung abgelehnt wird. Das würde uns als Republik Österreich gar nichts bringen. Ganz im Gegenteil: Das wäre sehr negativ für diese wichtige Angelegenheit.
Eine gute rechtliche Ausarbeitung der Klage und das rasche und wirksame Einbringen und Umsetzen derselben, das wäre unserer Meinung nach die richtige Vorgangsweise – vor allem im Sinne der betroffenen Bevölkerung, insbesondere der oberösterreichischen Bevölkerung. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
11.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt die Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek. 7 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
11.30
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Umweltminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als eine der ersten Entschließungen des Nationalrates in der neuen Legislaturperiode gibt es eine Fünf-Parteien-Entschließung des Umweltausschusses. Damit wird eine gute Tradition fortgesetzt, die am Beginn der neunziger Jahre ihren Anfang genommen hat. Seither hat es immer wieder in diesem Haus Fünf-Parteien-Entschließungsanträge gegeben, und zwar unter anderem vor dem Hintergrund, dass Anti-Atompolitik ein gemeinsames Anliegen ist und dass damit auch die große Zustimmung der österreichischen Bevölkerung gut repräsentiert ist.
Diese gute Tradition wurde in der letzten Legislaturperiode unterbrochen, und zwar durch die Zustimmung der Bildungsministerin Gehrer zum Euratom-Forschungsprogramm. Seit damals hat es im österreichischen Nationalrat keinen Konsens in der Atompolitik mehr gegeben. Jetzt gibt es ihn wieder, zumindest auf dem Papier. Ich sage deshalb „zumindest wieder auf dem Papier“, weil ich in den letzten Tagen unsicher geworden bin in Hinblick darauf, wie ernst es tatsächlich jetzt dem Umweltminister mit der Einbringung der Völkerrechtsklage ist. – Mein Vorredner hat gemeint, es werde jetzt mit Hochdruck daran gearbeitet.
Das Atomkraftwerk Temelín ist seit dem 2000 in Betrieb. 2001 ist der zweite Reaktorblock in Betrieb gegangen – insgesamt 2 000 Megawatt –, Temelín ist also ein riesiges Kraftwerk. Den Widerstand vor Ort gibt es seit Ende der achtziger Jahre, also seit fast 20 Jahren arbeiten die Menschen in Oberösterreich, aber auch in Niederösterreich, arbeiten Umweltschützer in ganz Österreich gegen dieses Kraftwerk.
Mit dem 13. November dieses Jahres, also vor einem
Monat, ist vermutlich der Schlussstein endgültig gelegt worden, und wenn
es jetzt von österreichischer Seite keinen massiven Widerstand und
keinen massiven Protest in Form einer Völkerrechtsklage gibt, dann
ist das Temelín-Kapitel in Wahrheit erledigt und der ganze Widerstand
vor Ort und der ganze Widerstand der Anti-Atombewegung und der Bürgerinnen
und Bürger waren umsonst. Es ist auch die Politik mitverantwortlich
dafür, dass es dazu kommen konnte. (Beifall bei den Grünen.)
Mit Hochdruck werde daran gearbeitet, sagte mein Vorredner von der ÖVP. – Seit 13. November liegt die Kollaudierung vor. Das ist der letzte rechtliche Schritt in einer langen Abfolge. 2004 war die atomrechtliche Genehmigung, 2005 war die baurechtliche Genehmigung, und letztes Jahr hat auch die Internationale Expertenkommission
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