Wenn Sie sagen: Es ist eine Verpflichtung!, dann machen Sie das Gesetz auch so, dass es verpflichtend ist. Sie tun genau das Gegenteil: Sie machen ein Almosen daraus! (Abg. Ing. Westenthaler: Nein!) Sie machen eine Kann-Bestimmung: Wenn wir genug Geld haben, dann bekommt ihr das Geld, wenn wir es nicht haben, gute Frauen, dann habt ihr Pech gehabt, dann schaut ihr durch die Finger! (Abg. Ing. Westenthaler: Bis jetzt haben sie es gar nicht gekriegt!)
Bis jetzt haben sie es nicht bekommen, aber man muss sich fragen, wenn man ein neues Gesetz macht, für wen man es macht und mit welcher Zielsetzung. Sie selber schreiben in Ihrer eigenen Begründung – ich zitiere –:
„Viele Frauen, die das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben und keine ausreichende Altersversorgung aus Eigenmitteln haben“, die soll es betreffen.
„Es besteht ein vitales gesamtgesellschaftliches Interesse, diesen unterversorgten Frauen ... eine monatliche Zuwendung zu gewähren.“
Was Sie tun, ist Folgendes: Sie gewähren nicht Frauen im Alter eine Zuwendung, sondern Sie wollen österreichischen Müttern im Alter eine Zuwendung gewähren, und zwar Frauen, die keine Pension haben, Frauen, die von Sozialhilfe leben, die arm sind und alleine leben.
Ich frage Sie: Was ist mit den anderen Frauen? Ich frage Sie auch: Was ist mit den anderen Männern? Was ist mit jenen Menschen, die alt und arm sind und die jetzt in Österreich keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine Pension haben?
Ich sage Ihnen: Die Antwort auf dieses Problem –
und dieses Problem haben wir; diese Menschen gibt es, und die wissen wirklich
nicht, wie sie morgen heizen sollen (Abg.
Ing. Westenthaler: Dafür
gibt es einen Heizkostenzuschuss!) –, also die Antwort auf
dieses Problem kann nur eine Grundpension für alle sein, so wie es ja unser
grünes Pensionsmodell vorsieht, und zwar mit einem Rechtsanspruch für
jede und jeden in Österreich – aber nicht ein Antrag wie Ihrer,
der neues Unrecht schafft, neue Unklarheit im rechtlichen Bereich schafft. Das
kann nicht
die Lösung für dieses Problem sein, sondern die Lösung kann nur
in einer klaren gesetzlichen Regelung bestehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ.)
14.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wollen Sie, Frau Abgeordnete
Rosenkranz, nun für eine oder zwei Minuten sprechen – oder
sollen wir die Sitzung unterbrechen, und Sie machen Ihre Wortmeldung dann?
Was ist Ihnen lieber? (Abg. Rosenkranz: Bitte?)
Wir haben um 15 Uhr eine Fristsetzungsdebatte. Ich würde vorschlagen, ich unterbreche die Sitzung für eine Minute, und Ihre Wortmeldung, Frau Rosenkranz, erfolgt dann im Anschluss an diese Fristsetzungsdebatte. Einverstanden? – Danke.
Ich unterbreche die Sitzung für eine Minute. Um 15 Uhr setzen wir fort mit der kurzen Fristsetzungsdebatte betreffend den Antrag 55/A(E) des Abgeordneten Pirklhuber.
*****
(Die Sitzung wird um
14.59 Uhr unterbrochen und um
15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite