Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 95

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

15.00.56Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen über Tagesordnungspunkt 7, und wir kommen zur Durchführung einer Kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, dem Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 55/A(E) be­treffend gesetzliche Verankerung des österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 eine Frist bis zum 29. Jänner 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zum Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern – ist aber ohnehin niemand da.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Pirklhuber. Ich erteile es ihm für 10 Minuten. – Bitte.

 


15.02.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Meine Damen und Herren! Dieser Fristsetzungsantrag ist wirklich ein sehr, sehr dringendes Anliegen, weil es dabei um genau jenen Rechtsschutz geht, den es braucht für ein so wesentliches Programm, das für die Jahre 2007 bis 2013 in Österreich und in Europa in Kraft treten wird.

Ich möchte kurz erläutern, worum es geht. Es geht darum, dass die europäische Agrar­politik in der zweiten Säule, nämlich in der ländlichen Entwicklung, im Jahr 2005 einen Finanzrahmen von knapp 70 Milliarden € beschlossen hat und dass für die Programm­periode 2007 bis 2013 in Österreich für den ländlichen Raum über 7 Milliarden € zur Verfügung stehen; jährlich macht das einen Betrag von mehr als 1 Milliarde € aus. Un­ser Anliegen besteht jetzt darin, dass man – daher auch dieser Fristsetzungsantrag – für diesen wesentlichen Teil der Agrarpolitik endlich eine Rechtssicherheit herstellt.

Meine Damen und Herren! Wie ist das bisher geregelt? – Bisher ist das im Rahmen einer Sonderrichtlinie geregelt. Eine Sonderrichtlinie ist nichts anderes als eine Abwick­lung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung; es ist eine auf EU-Gesetzen zwar beruhende, aber in Österreich nicht gesetzlich geregelte Durchführung. Und das ist un­sere Kernkritik an der Art und Weise, wie dieses Programm bisher vollzogen wird.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? – Es besteht keine Rechtssicherheit für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern – Kollege Grillitsch, Sie wissen das –, weil in Problemfällen die Bäuerinnen und Bauern direkt vor das Zivilgericht gehen und dort die AMA klagen müssen. Wir hatten in der letzten Periode, in den letzten Jahren einzelne Fälle, dass Bäuerinnen und Bauern die AMA vor Zivilgerichten klagen mussten. Es gibt keinen verbindlichen Bescheid, den sie erhalten würden, es gibt keine Verpflichtung und keine Verbindlichkeit für die Auszahlung von Umweltförderungen in Österreich. Und es gibt – was aus meiner Sicht viel entscheidender ist – überhaupt keine demokra­tische parlamentarische Kontrolle dieser Programme. Das Programm zur ländlichen Entwicklung (ELER) wird bisher vorbei am Parlament in den Stuben des Ministeriums,


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