Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 118

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12.26.19

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Sburny, auch wenn ich die inhaltliche Kritik nicht ganz teilen kann – es gibt Teilaspekte, wo ich das kann –, so teile ich Ihre Kritik in folgendem Bereich.

Als Teil der Kanzlerpartei muss ich Folgendes sagen: Es ist nicht okay, dass Sie die Abänderungsanträge gestern am Abend nicht bekommen haben (Abg. Sburny: Heute! Heute!) oder heute nicht bekommen haben. Ich würde sagen, zumindest gestern am Abend wäre das möglich gewesen. – Das ist mein Zugang dazu.

Ich darf mich mit zwei Nebenmaßnahmen dieses Ökoenergiegesetzes befassen, zwei Nebenmaßnahmen, die zwar auf den ersten Blick nicht „österreichbewegend“ wirken, die aber direkte positive Auswirkungen auf die Konsumenten und Konsumentinnen haben – so viel zu Herrn Kollegem Schalle betreffend Kosten und keine soziale Gerechtigkeit.

Die erste Maßnahme ist die Novelle des Heizkostenabrechnungsgesetzes. Das klingt nicht dramatisch positiv, aber aus eigener Erfahrung als Politikerin weiß ich, dass es das ist, weil ich Konsumentinnen und Konsumenten über Jahre hinweg unterstützt habe, auch durch Prozesse und Gerichtsverfahren, damit sie zu ihrem Recht auf eine korrekte Heizkostenabrechnung kommen. – Mit diesem Unrecht, nämlich den Zugang nicht zu haben, ist es jetzt vorbei, und die Konsumenten haben einen Rechtsanspruch auf Überprüfung und Korrektheit.

Der zweite Bereich ist soziale Gerechtigkeit, und da danke ich insbesondere der SPÖ-Fraktion und Herrn Kollegem „Johnny“ Bauer – der so etwas wie ein Politiker mit Wirtschafts-, Energie- und Sozialkompetenz ist –, dass jene Menschen, die zu den Ärmeren und Ärmsten in Österreich gehören, nämlich Mindestrentner, jene Menschen, die wir in die Grundsicherung mit einbeziehen werden, von der Bezahlung der Mehr­kosten im Zusammenhang mit der Zählpunktpauschale befreit werden. Ich finde es super, dass das in den letzten Stunden, Minuten und Sekunden letzte Nacht auch noch realisiert wurde, weil es eigentlich in dieser Frage keine inhaltlichen Probleme gegeben hat, sondern hinsichtlich dessen, wie man das administriert.

In diesem Zusammenhang, so denke ich, ist Kritik immer angebracht – wir alle sollen besser werden –, aber dieses Ökoenergiegesetz, weil es viel mehr betrifft als nur den Strom, und die parlamentarische Arbeit der beiden Verhandlungspartner Kopf und ins­besondere jene des Kollegen „Johnny“ Bauer waren, wenn auch noch vieles verbes­serungswürdig ist, herausragend, weil die Ausgangslage keine gute war: Es gab einen einstimmigen Beschluss im Ministerrat mit einer Überschrift, aber ohne Text. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.29.07

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich froh darüber, dass wir dieses Ökostromgesetz heute oder vielleicht morgen beschließen werden, weil es unseren Vorsprung in Europa in der Umwelt- und Energiepolitik sicherstellen wird. Es gibt darin eine ganze Reihe von Maßnahmen, die einerseits die Planungs­sicherheit der Ökostromanlagenbetreiber, der Wasserkraftanlagenbetreiber festigen, andererseits wird sehr viel mehr Geld in die Hand genommen, um die Basis möglicher erneuerbarer Energie zu erweitern.

 


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