Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 174

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gerade dieser Antrag kein gutes Beispiel dafür, die von Ihnen durchaus zu Recht kritisierte Praxis der Vertagungen, die Vertagungsautomatik in den Ausschüssen, her­zeigen zu wollen.

Ich denke, genau das ist ein gutes Beispiel dafür, dass Gespräche mit den Betroffenen laufen, um das möglichst beste und möglichst schnell umsetzbare Modell in den nächsten Wochen zu finden. Ich möchte eigentlich nicht das von Ihnen zitierte Modell (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), ein gutes Modell, heute ablehnen oder dem zustimmen, sondern die nächsten Wochen abwarten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wögin­ger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.55.33

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der sogenannte Papamonat beziehungsweise die Väterkarenz ist ja seit Längerem im Gespräch. Ich möchte dort beginnen, wo Frau Kollegin Kuntzl geendet hat, nämlich dass es laufend Verhandlungen und Besprechun­gen in diesem Bereich gibt. Ich bin auch ihrer Meinung, dass es so aussieht, dass diese demnächst mit einem guten Ergebnis abgeschlossen werden können.

Im Wesentlichen werden zwei Varianten diskutiert beziehungsweise stehen zwei Mög­lichkeiten im Raum. Das eine ist das, was Frau Kollegin Kuntzl aus der Sicht der SPÖ erwähnt hat, nämlich der Freistellungsanspruch für vier Wochen nach der Geburt mit rund 800 € an Bezahlung, mit Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das ist eben aus unserer Sicht eher eine typische Sozialpartner-Materie, weil man da in diese Bereiche eingreift und wir der Meinung sind, dass das auch dort behandelt und besprochen werden sollte. (Abg. Dolinschek: Ohne die Sozialpartner bringt ihr aber gar nichts zusammen!)

Der BZÖ-Antrag – und dem stehen wir sicher näher – geht in die Richtung eines vorgezogenen Karenzmonats nach der Geburt mit Bezug von Kinderbetreuungsgeld – dies auf einer Parallelschiene zu machen –, und es wird auf den Gesamtanspruch bei der Wahlmöglichkeit angerechnet. Das ist Ihr Antrag. In den ersten beiden Monaten nach der Geburt sollte das für insgesamt vier Wochen möglich sein.

Ich möchte eines schon erwähnen und das vielleicht auch aus der eigenen Situation sagen, als zweifacher Familienvater, als Vater von zwei bezaubernden Töchtern, die dreieinhalb Jahre und acht Monate alt sind. Mir persönlich – ich meine, die Zeit als Politiker ist begrenzt, das wissen wir – ist es jetzt mindestens so wichtig, sowohl bei der kleineren Tochter als auch bei der älteren, dass man auch im Nachhinein die Zeit gehabt hat, nach diesen vier Wochen, nach diesen acht Wochen, im Speziellen dann, wenn die Kinder heranwachsen, wenn sie einige Monate alt sind oder auch, wenn sie zwei oder drei Jahre alt sind. Da ist der Vater mindestens so gefordert und wird der Vater mindestens so gebraucht, wie das in den ersten vier Wochen der Fall ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, das sollte man einfach auch mit berücksichtigen. Es soll nicht nur darum gehen, dass wir hier eine Forderung aufstellen oder uns redlich bemühen, eine Um­setzung in diesem Bereich zu erreichen, sodass man sagt: Wir haben jetzt für die Väter etwas geschaffen, um den Anreiz zu steigern.

Die Änderungen im Kinderbetreuungsgeld haben es ermöglicht, dass immer mehr Väter diese Varianten in Anspruch nehmen, die kürzeren Varianten mit 800 € und 15 oder 18 Monaten, wenn das beide Partner in Anspruch nehmen. Das wirkt sich sehr


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