Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 242

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Rauch-Kallat. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.14.31

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann direkt anschließen an das, was mein Kollege vorhin gesagt hat: Auch wenn wir heute über ein Gesetz reden, das eine Anpassung an die EU-Richtlinie darstellt, ist es doch ein Gesetz zur Qualitätssicherung.

Es geht dabei nicht nur darum, dass die Psychotherapie ebenso wie die Medizin qualitätsgesichert ist, sondern es geht vor allem darum, dass die Menschen in unserem Land auch einen entsprechenden Zugang zur Psychotherapie haben.

Psychotherapie ist nicht billig, und sie ist daher nicht für jeden in unserem Land leistbar. Bei einer Gesundheitsversorgung, die möchte, dass jeder Zugang zur Psycho­therapie, zu einer Heilmethode hat, die nachweislich ebenso gut wirkt – in vielen Fällen, nicht in allen – wie Psychopharmaka, in manchen Fällen sogar noch besser, weil sie nachhaltiger ist, müssen wir sicherstellen, dass die Menschen in Österreich auch unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zur Psychotherapie haben.

Ich habe in meiner Zeit als Gesundheitsministerin Herrn Universitätsprofessor Joachim Bauer zu einem Referat vor den Verantwortlichen der Kontrollversammlung und der Generalversammlung des Hauptverbandes gebeten. Er hat sehr eindrucksvoll gezeigt, wie gut Psychotherapie auf den Gesundheitszustand der Menschen wirken kann. Ich habe gehofft und ich hoffe immer noch, dass nicht nur die Kosten für Psychopharmaka von der sozialen Krankenversicherung ersetzt werden, sondern in Zukunft auch die Kosten für Psychotherapie überall dort, wo sie nachweislich helfen kann. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ.)

19.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 539 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 540 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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