Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 248

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19.34.07

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Beim vorliegenden Musiktherapiegesetz wird nur die Ausbildung, das Berufsbild anerkannt. Es ist aber immer noch unklar, wie diese selbständige Tätigkeit in der Praxis ausgeführt werden kann, denn formal braucht dann der Therapeut immer noch die Zustimmung eines Arztes, aber nicht, weil der Arzt entscheidet, ob die Therapie im Sinne des Gesundungsprozesses notwendig ist oder nicht, sondern ob die Kosten notwendig sind oder nicht. Das heißt, der Arzt entscheidet wieder nur über den Kostenfaktor. Ähnlich wie meine Vorredner fürchte ich daher, dass diese Therapie letztendlich zu einer Zwei-Klassen-Medizin führt: Die einen können es sich leisten, die anderen nicht.

Da aber die Musiktherapie besonders bei Kindern Erfolge erzielt, begrüßen wir Frei­heitlichen natürlich diese Initiative. Kindern und Jugendlichen mit auffälligem Sozial­verhalten, Aggressivität, Ängsten, Jugendlichen, die an Beziehungsstörungen wie Mutismus leiden, an mangelndem Selbstwertgefühl oder Depressionen, Jugendlichen, die sich in Situationen entwicklungsbedingter Konflikte und Krisen wie Scheidung, Pubertät und so weiter befinden, kann die Musiktherapie helfen. Leider diskutieren wir nicht offen, warum die oben genannten Probleme zunehmend Probleme unserer Kinder sind, aber wenn wir den leidenden Kindern mit dieser Musiktherapie helfen können, begrüßen wir Freiheitlichen natürlich diese Initiative. (Beifall bei der FPÖ.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Riener. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


19.35.45

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Auch als Psychotherapeutin und Sozialarbeiterin begrüße ich natürlich dieses Musiktherapiegesetz, weil es eine gute Ergänzung gerade unter diesem Aspekt im Bereich Gesundheit und Soziales ist. Ich glaube auch, dass dieses Gesetz durch die Klärung des Berufsfeldes ein Vorreiter im Gesundheitsbereich ist, denn wir kämp­fen auch im Sozialbereich schon lange darum, dass Musiktherapie als solche aner­kannt und gezahlt wird.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, für die Verhand­lungen und für die großzügigen Übergangsregelungen, denn es gibt etliche Kollegin­nen und Kollegen, die Zusatzausbildungen über Seminare, und, und, und, gemacht haben und sich wirklich jahrelang eine entsprechende Qualität erworben haben. Dafür, dass es jetzt zu dieser Lösung gekommen ist, sage ich recht herzlichen Dank, weil einige da vorab Bedenken gehabt haben. Aber danke für die guten Verhandlungen und dass das noch möglich war! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 552 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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