Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 257

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ordnungen zu bestimmten Lebensmittelgruppen und für besondere Betriebsarten. Gerade die Einhaltung dieser hygienischen Maßnahmen bei der Lebensmittel­zube­reitung und bei der Lagerung wird auch laufend geprüft und überprüft.

Daher sehen wir es eher als eine Überbewertung, dass wir den Bazillenausscheider-Test wieder einführen sollen, weil es, wie Vorredner schon gesagt haben, wirklich eine jährliche Momentaufnahme ist und in der Zwischenzeit sehr, sehr viel passieren kann. Wir vom BZÖ sehen es nicht für notwendig an, eine Ersatzlösung zu beschließen. Dies ist aus sachlichen Gründen nicht erforderlich, denn die Hygienevorschriften sind aus unserer Sicht ausreichend. (Beifall beim BZÖ.)

20.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich nun von der Regierungsbank aus Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


20.07.03

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Es ist aus Sicht des Bundes­ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend zum momentanen Zeitpunkt davon auszugehen, dass durch die Aufhebung des Bazillenausscheidergesetzes kein Verlust an Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten eingetreten ist.

Bei den heute im Vordergrund stehenden bakteriellen Lebensmittelvergiftungen, insbe­sondere Salmonellen, Campylobacter, EHEC und Listerien, stammen die Erreger im Wesentlichen aus den Rohmaterialien der Lebensmittel. Daher war mit der routine­mäßigen jährlichen Stuhluntersuchung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eine Prophylaxe vor Lebensmittelvergiftungen und -infektionen nicht mehr zu erwarten. Es wurde schon auf die Reduktion der Erkrankungsfälle hingewiesen.

Die Lebensmittelhygieneverordnung sieht derzeit ohnehin eine sehr zeitgemäße und EU-kompatible Hygienevorschrift einschließlich der Personalhygiene vor. Ich denke, dass wir in dieser Sicht absolut dem entsprechenden Wissenschaftsstand Rechnung tragen.

Ich unterstütze es aber sehr – und wir sind hier in vielen Gesprächen –, dass vor allem im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung verstärkt auf spezifische Berufs­gruppen eingegangen wird und einer Aufnahme in Routineuntersuchungen für spezi­fische Berufsgruppen verstärkt Rechnung getragen wird. Das ist, finde ich, der richtige Weg, um nicht ausschließlich einen Bereich und ein Spektrum abzudecken, sondern die Gesamtbelastung der einzelnen Berufsgruppen in ihrer beruflichen Tätigkeit zu betrachten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 597 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite