Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 278

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Experten haben das Familiensplitting genau analysiert – und zwar das französische Modell –, und wir sind zu dem Schluss gekommen – nicht weiter überraschend –, dass das Familiensplitting eine Maßnahme ist, die wohlhabende Einverdienerhaushalte fördert. Das französische Modell im Speziellen – und das war die Überraschung dabei – kommt Haushalten zugute, in denen es einen Einzelverdiener mit gutem Einkommen und keine Kinder gibt – also wirklich kein Vorbild an familienpolitischer Maßnahme! (Beifall bei der SPÖ.)

21.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti zu Wort. Frau Abgeordnete, Sie haben sich 1 Minute Redezeit gewünscht. – Bitte.

 


21.09.03

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, grundsätzlich haben die Eltern ihren Kindern – und Kinder sind sie auch noch mit 26 – die Familienbeihilfe sehr wohl ausbezahlt. Wir tragen nur Sorge dafür, dass die, bei denen das nicht der Fall war, jetzt auch die Familienbeihilfe bekommen.

Ein Grund dafür, dass nicht mehr Eltern den Vorschlag angenommen haben, den Kindern die Familienbeihilfe automatisch überweisen zu lassen, der ja auch im Aus­schuss gekommen ist, waren vielleicht die Ängste von Familien mit mehreren Kindern, um die Staffelung umzufallen.

Ich denke aber, Frau Bundesministerin Kdolsky und unser Vizekanzler und Finanz­minister sind Garanten dafür, dass bei dieser neuen Regelung keine Schlechter­stellungen erfolgen werden. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Füller zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.

 


21.10.00

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser uns heute vorliegenden Entschließung und der bereits im Ausschuss stattgefundenen Willensbekundung, jungen Menschen, die nicht mehr mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Familienbeihilfe ab dem 18. Lebensjahr direkt auszubezahlen, wird ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung für ein selbstbestimmtes Leben von jungen Menschen gesetzt.

Bisher wurde die Familienbeihilfe an sie nur unter gewissen Bedingungen – wie zum Beispiel bei Vollwaisen oder Kindern, deren Eltern die Unterhaltspflichten vernachläs­sigen – ausbezahlt. Ansonsten erfolgte die Auszahlung generell an die Eltern.

Da mit dieser gewünschten zukünftigen Änderung diese Leistung gemäß Familien­lastenausgleichsgesetz an die anspruchsberechtigten jungen Menschen ausbezahlt werden soll, die nicht im Elternhaus leben, und damit auch eine wesentliche System­änderung einhergeht, müssen auch – wie Sie es vorhin angesprochen haben – mögliche Auswirkungen in verfassungsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht geprüft werden.

Niemand will im guten Glauben, eine Verbesserung für junge Menschen zu schaffen, später feststellen, dass mit dieser Änderung eine Verschlechterung der finanziellen Situation für Jugendliche, aber auch für Familien eingetreten ist.

Gleichzeitig wäre es wichtig, diese Regelung nicht an die Hauptwohnsitzmeldung zu knüpfen, da das einen Trend zu einer Wohnsitzmeldung bewirken wird, der jetzt schon


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