Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 294

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nieder und genießen Sie die Augenblicke, die raren! (Abg. Steibl – sich umwendend und in Richtung eines der hinteren Saalausgänge gehend –: Da muss ich gleich gehen!) Nein, das ist aber jetzt nicht fair! Jetzt haben Sie sich gerade gefreut über mich – und schon geht sie wieder! So kurze Freuden bereite ich Ihnen, das ist bedauerlich.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Herr Bundespräsident unterstützt die Angelegenheit, auch der Herr Bürgermeister von Wien, ... (Abg. Steibl steht neben einem der Saalausgänge.) Na, haben Sie immer noch eine Freude mit mir, Frau Kollegin Steibl? (Heiterkeit. – Abg. Steibl verlässt den Sitzungssaal.) Jetzt geht sie hinaus! Schade! – Ich hoffe, Sie sind dann wieder da bei der Abstimmung; wir legen auf Ihre Zustimmung großen Wert, Frau Kollegin Steibl! Daran könnte die Bewerbung noch scheitern, wenn es im Protokoll heißt: „Steibl nicht anwesend“. Das wäre natürlich ein furchtbares Drama.

Zurück zum Ernst. – Diese Angelegenheit ist für die Volksanwaltschaft und für ihre weitere Entwicklung von enormer Bedeutung. Wir werden uns jetzt für einen beschränkten Zeitraum von acht Jahren bewerben. Und wenn wir zeigen, dass es Österreich ernst ist mit der Unterstützung dieses I.O.I., dann werden wir, glaube ich, diese Einrichtung auch für die Zukunft dauerhaft in Österreich beheimaten können. Deswegen freue ich mich, dass hier eine einstimmige Zustimmung zustande kommen wird. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.03.37

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Vertreterinnen der Volksanwaltschaft! Natürlich wird auch das BZÖ, wie es auch schon vorweg gesagt wurde und jetzt keine große Überraschung mehr ist, diesen Fünf-Parteien-Antrag unterstützen und somit auch die Bewerbung der Volksanwaltschaft um den Sitz des Generalsekretariats.

Grundlage dieser Entscheidung war natürlich auch für das BZÖ die hohe Qualifikation unserer Volksanwaltschaft in Österreich. Während das Internationale Ombudsmann Institut über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Demokratiestärkung, Menschen­rechts­stärkung und Verwaltungskontrolle aufweist, hat die Volksanwaltschaft in Österreich sogar ein Jahr früher, nämlich bereits im Jahre 1977, das „Licht der Welt erblickt“ und seit dieser Zeit sehr viel Positives in den genannten Bereichen für die Republik Österreich geleistet.

Gerade diese Punkte, die ausgezeichnete Erfahrung unserer Volksanwaltschaft und die hervorragende Arbeit der Volksanwaltschaft auch in der jüngeren Vergangenheit, sind für uns Voraussetzung für die hohe Qualifikation für die Bewerbung um diesen Sitz des Generalsekretariats. Ich wünsche uns und vor allem der Volksanwaltschaft für diese Bewerbung alles Gute! (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Bösch.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.05.07

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Volksanwältin! (Ruf bei der ÖVP: Volksanwältinnen!) Meine Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Das diesbezügliche Internationale Institut, das Generalsekre-


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