Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 297

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der vorliegende Fünf-Parteien-Entschließungsantrag setzt dazu auch ein starkes politisches Signal Österreichs. Ich wünsche mir öfter so eine Geschlossenheit, einen Fünf-Parteien-Beschluss, schließe die Rede und wünsche toi, toi, toi! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dazu ist niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 602 der Beilagen ange­schlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 81.)

Vielen Dank. Auch ich gratuliere der Volksanwaltschaft, und wir wünschen uns alle viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

22.13.4824. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungs­gesetz 1975 geändert wird (682/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erhält Herr Abgeordneter Scheibner als Antragsteller das Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.14.14

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Ich werde mich zeitmäßig kurz fassen. Wir werden hoffentlich im Ausschuss Gelegenheit dazu haben, über diese Geschäftsordnungsmaterie ausführlicher zu diskutieren und vielleicht, man soll ja (Abg. Dr. Jarolim: Ist das die Abschiedsrede?), Herr Kollege Jarolim, die Hoffnung nie aufgeben – auch bei Ihnen nicht, dass es sich noch bessern wird –, gibt es dann sogar einmal auch eine Abstimmung über einen Oppositionsantrag.

Notwendig sind diese Einzelanträge dadurch geworden, dass sich die Koalition – wie bei viel anderem auch – nicht auf eine grundlegende Neuordnung der Geschäftsord­nung einigen konnte und wir das Geschäftsordnungskomitee ohne Ergebnis ab­schließen mussten.

Hiebei geht es darum, dass die Bundesregierung, wie Sie wissen, bis zum Beginn der Abstimmung im Ausschuss ihre Vorlagen zurückziehen beziehungsweise abändern kann. Das wurde in der Vergangenheit immer restriktiv ausgelegt und deshalb war eine Änderung der Geschäftsordnung nicht notwendig; in der jüngsten Vergangenheit allerdings schon. Diese Bundesregierung hat es geschafft – wir hatten heute wieder zu Beginn der Debatte solch ein Beispiel –, dass man das sehr ausweitend interpretiert und das auch vonseiten des Präsidiums zugelassen wird. Da war ganz besonders beim Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 auffallend, dass kurzfristigst – kurz vor den Ausschussbehandlungen – die Regierungsvorlage umfassend abgeändert wurde und eine ordentliche Begutachtung hier gar nicht mehr möglich gewesen ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite