Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 172

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kopf zu Wort. Gewünschte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


15.59.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Frau Kollegin Lichtenecker machen die Ausführungen des Herrn Bundesministers Angst.

Ehrlich gesagt, ich bin erleichtert, nicht nur über seine Ausführungen – über diese selbstverständlich auch, weil sie klar waren und klargestellt haben, wo wir stehen und wo die österreichische Anti-Atom-Politik künftig hinführen wird –, sondern ich bin auch erleichtert ob der Scheinheiligkeit, die hier von den Grünen an den Tag gelegt wird (Abg. Neubauer: „Scheinheilig“ ist ein Ordnungsruf!), nämlich erleichtert darüber, dass sie in diesem Land bis heute keine Regierungsverantwortung tragen.

Ich begründe es auch: Krško-Zwischenfall – überhaupt keine Frage, da sind insbeson­dere auf slowenischer Seite Fehler passiert. Es war generell ein falscher Alarm, es war auch eine zu lange Frist, die verstrichen ist, aber vor allem ist der Alarm ja auch in einer falschen Art und Weise transportiert worden, weil das, was gemeldet wurde, gar nicht in der Form stattgefunden hat. Aber seien wir doch froh darüber, dass Österreich über dieses internationale Warnsystem hinaus ein eigenes System installiert hat, über das wir vom ersten Moment weg informiert waren, dass es jedenfalls keinen Austritt radioaktiver Substanzen vor Ort gegeben hat.

Und diese Informationsmöglichkeit für uns fußt auf einem Abkommen mit Tschechien. Ohne dieses Abkommen hätten wir diese Informationsmöglichkeit auf direktem Wege nicht. Aber was taten die Grünen in der Sitzung am 13. März? – Sie stimmten gegen dieses Informationsabkommen! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Die stimmen gegen alles!) Wie soll ich das nennen, wenn nicht „scheinheilig“? Liebe Freunde, das ist scheinheilig!

Zweiter Punkt: Temelín. Natürlich ist die Haltung Tschechiens unbefriedigend – keine Frage. Sie ist unbefriedigend wegen der Inbetriebnahme des Atomkraftwerks, ohne dass das Melker Protokoll in allen Punkten abgearbeitet war – überhaupt keine Frage. Es ist auch unbefriedigend, dass die völkerrechtliche Verbindlichkeit in Frage gestellt und in Zweifel gezogen wird. Aber es ist ein Riesenfortschritt gewesen, dass es in Melk zu diesem Abkommen mit Tschechien gekommen ist. Das war ein großer Erfolg von Wolfgang Schüssel, es überhaupt erreicht zu haben, dass sich ein Land, das natürlich souverän und autonom ist, wie alle Länder in ihrer Energiepolitik, darauf eingelassen hat beziehungsweise dazu gebracht werden konnte, solch ein Abkommen zu unter­zeichnen.

Und in der Zwischenzeit ... (Abg. Neubauer: Das sie nicht einhalten!) – Rechtlich ver­bindlich ist ein Abkommen allemal. Die Haarspalterei zwischen rechtlich verbindlich und völkerrechtlich verbindlich geht letzten Endes dahin, ob man es auch einklagen kann. Verbindlich ist ein Abkommen zwischen zwei Staatsoberhäuptern allemal, bitte! (Abg. Neubauer: Beim Salzamt kann ich mich beschweren!) – Na gut, ich meine, so viel Völkerrechtskunde sollte inzwischen durchgedrungen sein, dass man, um klagen zu können, vorher die Klagsmöglichkeit vereinbaren muss. (Abg. Neubauer: Das ist aber unterblieben!) Und zu einer Vereinbarung gehören bekanntermaßen zwei, da kann man nicht dem anderen die Pistole auf die Brust setzen und ihn dazu zwingen.

Also wenn der andere zwar bereit ist, ein Abkommen abzuschließen, nicht aber, die-
sen Passus aufzunehmen, dann können Sie das doch nicht den Österreichern vor­werfen. Das ist ja wirklich eine Haarspalterei und eine Nebelwerferei! (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

 


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