Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 208

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Samstagnachmittag. (Abg. Zwerschitz: Motorräder fahren aber gerade Samstag, Sonntag, also am Wochenende! – Abg. Öllinger: Man sollte mit der Sense mähen!)

Na ja, schauen Sie, man sollte grundsätzlich die Kirche im Dorf lassen und es den Leuten erlauben, dass sie auch mit dem Motorrad fahren. Aber Ihre Anfrage richtet sich ja nur gegen die Motorradfahrer. Ich kann Ihnen eines sagen: Wir alle sind Fußgänger, die meisten sind Autofahrer, viele sind Motorradfahrer, viele sind Radfahrer. Und ich ärgere mich oft einmal sogar über die Fußgänger, obwohl ich selbst Fußgänger bin (Heiterkeit), wenn sie bei ungeregelten Schutzwegen ganz einfach drübergehen und gar nicht schauen, ob ein Auto kommt oder nicht – und Sie eine Vollbremsung machen müssen. Hinter Ihnen kommt einer, Sie können noch stehen bleiben, aber ein anderer tuscht Ihnen drauf, und Sie stoßen den Fußgänger um. Wer ist dann schuld? – Sie sind schuld! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Herr Bundesminister! Da sind zwar nicht Sie zuständig, sondern Ihr Kollege, Herr Bun­desminister Faymann, aber das müsste auch geregelt werden.

Und wenn ich in Wien am Ring entlang fahre und auf der Nebenfahrbahn ein Radweg ist und ein Radfahrer daherkommt, so hat der sogar Vorrang vor demjenigen Straßen­benützer, der mit dem Auto von der Hauptfahrbahn abbiegt. Auch das sollte überdacht werden! Hören Sie sich einmal die Argumente der österreichischen Exekutive an! Die sagen, das gehört unbedingt repariert.

Natürlich ist es ärgerlich, wenn man mit Lärm konfrontiert wird. Das geht einem jeden so, aber es ist alles genau geregelt, und zwar auf der einen Seite durch das Umge­bungslärmgesetz, das ist heute schon gesagt worden, und auf der anderen Seite durch das Kraftfahrzeuggesetz. Ein Motorrad darf nicht mehr Dezibel Lärm verursachen und nicht lauter sein als vorgeschrieben. Dadurch ist eigentlich alles in Ordnung geregelt.

Auf jeden Fall: Ihre Anfrage geht meiner Meinung nach total am Thema vorbei. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

18.11


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

18.10.515. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 589/A der Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, und über den

Antrag 588/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz ge­ändert wird (604 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen über die Tages­ordnung wieder auf, und wir gelangen zum 5. Punkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Aspöck. 4 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Sie sind am Wort.

 


18.11.24

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir noch einen Nachschlag zu den letzten drei Stunden.

 


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