Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 211

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Meine Damen und Herren! Die vorliegende Regierungsvorlage ist zu begrüßen, doch erlauben Sie mir noch eine abschließende Bemerkung: Wir haben uns heute im Laufe des Tages gemeinsam darüber gefreut, dass die Anzahl der Arbeitslosen in Österreich zurückgegangen ist. Das ist erfreulich, aber weniger erfreulich ist die Situation jener Menschen, die älter sind, also älterer Arbeitsloser. Hier ist die Zahl der Arbeitslosen bedauerlicherweise nicht so stark zurückgegangen, wie wir es uns gemeinsam ge­wünscht haben.

Da war es bedauerlicherweise auch so, dass sehr viele positive Maßnahmen, die ins­besondere auch von den Sozialpartnern vorgeschlagen worden sind, wie zum Beispiel die Verbesserung der Altersteilzeit oder aber auch gesundheitliche Maßnahmen, um Menschen länger die Möglichkeit zu geben, gesund am Arbeitsplatz tätig zu sein, nicht mehr realisiert werden konnten. Das bedauere ich sehr und hoffe, dass sich die Situa­tion der älteren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Österreich verbessern wird. (Beifall bei der SPÖ.)

17.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.27.00

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ändern heute das Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz zur Ein­führung europäischer Mindeststandards. Meine Kolleginnen und Kollegen haben ja be­reits erläutert, worum es geht.

Wir begrüßen diese Änderung prinzipiell, allerdings hat die Vorlage ein wesentliches Manko, eine Lücke; Frau Kollegin Csörgits hat sie bereits angesprochen. Das heißt, wir regeln für Lokführer und Lokführerinnen zwar die Arbeitszeit, die Fahrzeiten, die Ruhe­pausen und die Ruhezeiten – so weit, so gut –, aber dann, wenn es um die Kontrolle der entsprechenden Limitierung geht, sehen Sie im § 18k nur die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Arbeitszeit vor.

Herr Kollege Sieber, Ihre Argumentation kann ich da einfach nicht nachvollziehen: Bitte, wie sollen wir als Gesetzgeber oder auch das Arbeitsinspektorat, wie sollen wir zum Beispiel das, was im § 18i vorgesehen ist, kontrollieren? – Da steht, dass nach neun Stunden tatsächlicher Fahrzeit eine Ruhezeit stattzufinden hat. Aber wie soll das kontrolliert werden, wenn die Fahrzeit als eigene Kategorie gar nicht aufgezeichnet wird?

Auch die Gewerkschaft hat dieses Problem erkannt und entsprechende Änderungen dringend angeregt. Denn: Wenn das nicht passiert, dass die tatsächlichen Fahrzeiten aufgezeichnet werden, dann ist nicht zu kontrollieren, ob die von uns hier heute gesetz­ten Limitierungen auch eingehalten werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Lok­führer und Lokführerinnen übermüdet Dienst tun, und es ist auch nicht auszuschließen, dass sie damit sich und ihrer Umgebung Schaden zufügen.

Herr Minister, warum sind Sie eigentlich nicht und nicht und nicht bereit gewesen oder sind Sie nach wie vor nicht bereit, das hier zu ergänzen? (Bundesminister Dr. Barten­stein: Weil sich die Sozialpartner nicht und nicht und nicht geeinigt haben!) – Na ja, aber Sie haben auch eine gewisse Rolle in dieser Sache, das sehe ich schon so. Ich weiß nicht, ziehen Sie sich irgendwie hinter die Sozialpartner zurück? – Das würde mich aufgrund Ihrer Persönlichkeit wundern. Warum wollen Sie das nicht und nicht drinnen haben? Übernehmen Sie dann die Verantwortung für das, was auch die Kon­sequenzen dieser Sache sind?

 


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