Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 266

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darstellen sollen. Ich glaube, das ist durchaus nicht schlecht; so sind wir auch schon aufgewachsen. Es ist, glaube ich, für unsere Wirtschaft und für uns allgemein wichtig, dass wir doch immer wieder gewisse Standards heranziehen.

Ich darf noch kurz ein praktisches Beispiel aus meiner Heimatgemeinde anführen: Es gibt bei uns eine Volksschule und eine Hauptschule – sogar in einem Haus –, deren Abgänger wirklich sehr gefragt sind. Das weiß man rundherum, dass die Leistung dort entsprechend ist, dass die Qualität stimmt.

Ich meine, gerade diese Bildungsstandards werden sich sehr gut dafür eignen, Schu­len untereinander zu vergleichen. Das wird uns zeigen, dass die Probleme von Haupt­schulen im Besonderen in Landgemeinden im Vergleich mit jenen in Großstädten ganz andere sind. Daher ist das Bildungssystem in Österreich auch ein gut differenziertes, und das soll auch so bleiben, damit diese Unterschiede auch entsprechend hervorge­kehrt werden, um dann speziell auf einzelne Probleme reagieren zu können, und zwar nicht durch irgendwelche Gleichmachereien.

In diesem Sinne: Die Bildungsstandards sind ganz sicherlich hervorragend geeignet. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling; ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.14.35

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Mit der Einführung dieser Bildungsstandards sind wir, glaube ich, gemein­sam auf einen sehr guten Weg gekommen. Ich halte sie für eine ganz entscheidende Ergänzung zu den Möglichkeiten einer Weiterentwicklung im Bildungssystem.

Es geht in Wahrheit nur darum, zu erwerbende Kompetenzen zu definieren, die helfen sollen, das Wissen umsetzbar zu machen. Neben PISA, wie schon erwähnt, soll nun ein österreichspezifisches Prüfungsinstrument mit diesen Standards ergänzend einge­setzt werden, um die konkreten Lernergebnisse in verschiedensten Unterrichtsgegen­ständen zu überprüfen.

Natürlich geht es, wie Sie, Frau Bundesministerin, schon gesagt haben, um die Frage, ob der Bildungsauftrag erfüllt wurde und damit die Standortqualität gesichert ist.

Die Problemkreise wurden bereits angesprochen. Das eine ist selbstverständlich, dass das erst im Schuljahr 2012/13 in den Regelbetrieb geht. Elf Jahre nach dem Start – das ist doch eine erkleckliche Zeit!

Das Zweite ist – und darüber kann man diskutieren –, ob die Abprüfung vierte, achte Schulstufe richtig ist oder nicht, aber wir haben ja auch eine Evaluierung mit auf die Reise geschickt, sodass wir prüfen können, ob das so funktioniert. Daher sehe ich das noch nicht als so großes Problem, aber vielleicht stellt sich dann doch heraus, dass man hier noch etwas verändern muss.

Der dritte Bereich, der mir noch ein bisschen Sorgen macht, ist, dass diese Standards weder für die Schüler- und schon gar nicht für die Lehrerbeurteilung herangezogen werden, uns aber noch eine Art von Benchmark fehlt, die diesen Schulstandortver­gleich sicherstellt, herstellt und damit auch in Wahrheit den Wettbewerb zwischen den Standorten fördert und bei Lehrern, Lehrerinnen und der Schule den Ehrgeiz zu besse­ren Leistungen entfacht. Ich denke, auch hier werden noch entsprechende Bench-


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