Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 67

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend in Rechnung stellen der Kosten bei vorgezogenen Neuwahlen; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 841/A betreffend eine Bundes­gesetz, mit dem die XXIII. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird.

Die politische Hauptverantwortung für die Auflösung der Bundesregierung trägt die ÖVP und dort insbesondere der Bundesparteiobmann der ÖVP Vizekanzler Bundesmi­nister für Finanzen Mag. Molterer.

Die ÖVP hat aus parteitaktischen Gründen schon 2-mal (1995 und 2002) in der Ver­gangenheit vorzeitige Nationalratswahlen vom Zaun gebrochen.

Solche mutwillig verursachten vorzeitigen Neuwahlen kosten der Republik und ihren Bürgern mehrere Millionen Euro an Steuergeldern.

Es ist nicht einzusehen, dass die Bürger Österreichs für die Regierungsunwilligkeit zu­mindest einer Partei zu zahlen haben.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, in wie weit die Möglichkeit besteht die, durch die vorzeitigen Neuwahlen verursachten, der Republik entstehenden Kosten, jener Regierungspartei, die diese vorzeitigen Neuwahlen durch ihre Regierungsunwil­ligkeit verursacht hat, in Rechnung zu stellen und diese mit ihrem Anspruch auf Wahl­kampfrückerstattung gegen zu verrechnen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


12.00.01

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Re­gierungsmitglieder! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn man jetzt die Debattenbeiträge verfolgt hat, dann konnte man merken, dass der Rosenkrieg zwi­schen ÖVP und SPÖ voll entbrannt ist. Ich wundere mich nur ein bisschen, warum man so streitet, denn normalerweise streitet man, wenn man sich scheiden lässt, um ein Vermögen, aber da gibt es ja kein Vermögen, sondern da ist bestenfalls eine Kon­kursmasse vorhanden. Daher bräuchte man da eigentlich nicht so heftig aufeinander loszugehen. – Aber sei’s so. (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neuwahlen während einer Legislaturperiode sind immer ein Armutszeugnis! Sie sind ein Armutszeugnis für diejenigen, die Verant­wortung übernommen haben. Dass die Bevölkerung das so sieht und dass die Stim­mung auch so ist, zeigen ja zahlreiche Leserbriefe aus den verschiedensten Medien, wie zum Beispiel – ich darf nur kurz zitieren – ein Leserbrief aus den „Oberösterreichi­schen Nachrichten“:

 


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