Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 97

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Über dieses Gesetz wurde seit Monaten diskutiert. Ich muss sagen, manche Argumen­te trieben schon skurrile und obskure Blüten. Die Gegner des Gesetzes oder die Pro-Rauch-Bewegung wollten statistisch dingfest machen, dass die Zahl sich selbst suizi­dierender Gastronomen wöchentlich massiv und statistisch signifikant ansteigt. Man­che sprachen: Sie stürzen sich von ihren Dachterrassen!, andere wollten sogar be­haupten, dass das Passivrauchen ein Stimulans für das Immunsystem und für die Ge­sundheit und Abwehrkraft der Leute notwendig ist.

Bleiben wir bei den Tatsachen. Unbestritten ist: Rauchen ist schädlich. Ich will Ihnen die ganzen Erkrankungen gar nicht aufzeigen. Viele führen zu schwersten Behinderun­gen, zu hohen Kosten – und nicht wenige auch zum Tode. Das ist unbestritten. Trotz­dem muss man der Tatsache ins Auge schauen, dass eine Gesellschaft ohne Sucht und ohne Orte oder Zeiten der Lust – so sage ich jetzt einmal – eine Utopie ist, die auch per Gesetz nicht abzudrehen ist.

Was tut man daher? Ich glaube, es ist natürlich Aufgabe des Staates und unser aller, zu schauen, dass jeder/jede in Österreich das bestmögliche Recht hat, seine/ihre Ge­sundheit zu schützen. Das ist mit Anstrengungen zu bewerkstelligen. Was aber sicher nicht geht, ist, jeden Mann und jede Frau zu einem gesunden Leben per Gesetz zu verpflichten. Das wird scheitern, und das muss man zur Kenntnis nehmen, ob es einem jetzt passt oder nicht.

Dieses Gesetz ist daher nicht nur unter dem Blickwinkel von Schwarz-Weiß- oder Al­les-oder-nichts-Kategorien zu sehen, sondern es ist ein Kompromiss gegenüber einem Ist-Zustand, der sicher für viele unerträglich ist. Das bietet in Zukunft schon Möglichkei­ten und Sicherheiten an, dass Nichtraucher bedeutend besser als bisher geschützt werden. Jedes Lokal, das über 70 Quadratmeter groß ist, ist verpflichtet, diese Tren­nung vorzunehmen, und ein beträchtlicher Teil der kleineren Lokale wird zu Nichtrau­cher-Lokalen werden. Das war bisher nicht der Fall.

Einigen ist das zu wenig – ich sehe das –, anderen ist bereits das zu viel. Wir werden uns bemühen müssen, diesen Nichtraucherschutz besser als bisher zu handhaben. Daher ist dieser Schritt, wenn er auch für viele ein zu kleiner ist, zumindest zu begrü­ßen. Denn: Was ist die Alternative? – Es gäbe kein Gesetz, wir würden den Status quo weiter fortschreiben.

Daher stimmen wir dieser Gesetzesvorlage zu, meinen aber doch, dass man es sehr genau auf die Auswirkungen, auf den Grad der Umsetzung evaluieren muss, um zu se­hen, ob dieser eine Schritt genügt oder ein zweiter folgen muss. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.38.24

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Wir vom BZÖ treten für eine friedliche Koexistenz von Nichtrauchern und Rauchern ein – und damit für getrennte Raucher- und Nichtraucher­zonen. Dies erreicht man nicht mit Zwängen und Verboten, sondern mit vernünftigen Lösungen wie einer deutlichen Kennzeichnung von den einzelnen Lokalen. Es müsste den Gastronomen vorbehalten bleiben, wie sie ihre Betriebe einrichten und auch be­treiben wollen. Auch den Gästen sollte es freigestellt sein, ob sie Raucherlokale aufsu­chen oder Nichtraucherlokale bevorzugen.

Umfragen haben ergeben, dass sich 70 Prozent der Österreicherinnen und Österrei­cher für eine Wahlmöglichkeit und gegen Verbote aussprechen. Rund 20 000 Unter-


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