Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 98

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schriften hat eine Bürgerinitiative mit der Forderung „Ohne Verbot geht’s auch“ gegen ein generelles Rauchverbot in Gastronomiebetrieben gesammelt. Die Unterzeichner dieser Initiative treten dafür ein, dass es laut Tabakgesetz jedem Gastronomiebetrieb, wie bereits gesagt, unbenommen bleiben soll, ob er in seinen öffentlich zugänglichen Lokalitäten entweder ein absolutes Rauchverbot, ein räumlich begrenztes Rauchverbot oder eine allgemeine Raucherlaubnis geben soll.

Gastronomiebetriebe sollen bei der Entscheidung in dieser Frage Wahlfreiheit haben – dieser Meinung bin ich –, und das jeweilige Lokal sollte von außen deutlich gekenn­zeichnet sein.

Für einen aktiven Nichtraucherschutz bin ich genauso, aber strikt gegen den Beginn einer Politik, bei der es nur mehr um Verbote, um Zwänge und um Einschränkungen geht – einer Politik, die diese Koalition jetzt vorangetrieben hat. Diese ist ja nun zu En­de, das ist das Gute. Wer in Eigentumsrechte der Gastronomen sozusagen eingreift, nimmt auch den Gästen gewisse Grundrechte.

Dass man Strafen zwischen 2 000 € und 10 000 € für Gastronomen oder zwischen 100 € und 1 000 € für Gäste vorsieht, und das nur wegen ein paar Zigaretten, ist mei­ner Meinung nach in höchstem Maße untragbar. Raucher sind ja keine Kriminellen, sie werden hier nur kriminalisiert. Wer so etwas verlangt, der handelt für mich in keinem Fall demokratisch, sondern undemokratisch. Der Bedarf schafft die Regel, und nicht umgekehrt!

Wir fordern daher eine Wahlfreiheit für Raucher und Nichtraucher. Es soll für jeden Bürger in Österreich auch in Zukunft diese Möglichkeit bestehen – und nicht so wie in anderen Ländern, wo die Scheidungsrate, wie sich in Italien gezeigt hat, wesentlich an­gestiegen ist, weil das „Anbandeln“ draußen vor dem Lokal natürlich viel einfacher ge­worden ist. (Beifall beim BZÖ. – Heiterkeit der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Abg. Neugebauer: Habt ihr das wissenschaftlich untersucht, die Anbandlerei?)

13.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.41.43

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach einer ausgiebigen Diskussions­phase konnte man einen Kompromiss finden und hat nun eine praktikable und gute Lö­sung im Sinne des Schutzes der Nichtraucher gefunden. Es ist ein generelles Rauch­verbot, das wir heute mit dieser Gesetzesmaterie verhandeln, das in allen Gastrono­miebetrieben gelten wird – mit bestimmten Ausnahmen, wo es die baulichen Gegeben­heiten nicht erlauben, und unter Berücksichtigung von ausgewiesenen, abgegrenzten Raucherzonen. Das heißt, dass in allen Restaurants, in Bars, Cafés, Kaffeehäusern und Konditoreien, aber auch auf bewirtschafteten Schutzhütten oder in Almwirtschaften und auch bei allen Heurigen der Nichtraucherschutz – also diese Abgrenzung, sage ich jetzt einmal, auf bestimmte Gebiete, wo Rauchen erlaubt ist – stattfinden wird.

Ich bin auch sicher, dass allein schon mit der Verabschiedung dieses Gesetzes eine bestimmte Sensibilisierung bei den Bürgerinnen und Bürgern eintreten wird. Es ist auch heute schon so, dass man als Raucher in einem Restaurant am Verhalten der Nichtrauchergäste merkt, dass in Räumlichkeiten, in denen gegessen wird, Rauchen störend und unerwünscht ist. Ich denke, dass das Verlassen von Nichtraucherzonen, um in den Genuss einer Zigarette zu kommen, zur Selbstverständlichkeit werden wird.

Das ist auch gut so: gut für die Menschen, die sich in Restaurants, in Räumlichkeiten, in denen eindeutig nicht geraucht wird, wo es also rauchfrei ist, wohlfühlen wollen, und


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