Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

13.50.07

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! – Werter Kollege Graf, ich wür­de dich doch ersuchen, noch hierzubleiben! – Auch ich muss mich outen, so wie Kolle­ge Keck, der es sehr schön beschrieben hat, wie es jemandem geht, der selbst Ketten­raucher war. Vor vier Jahren habe ich noch drei Packungen Zigaretten täglich ge­raucht. (Abg. Dr. Graf: Und ich hab’ es ertragen!) Ich habe damit meine Umwelt, meine Familie belästigt, und ich gestehe eines: Mir geht es, seit ich zu rauchen aufgehört ha­be, besser! (Abg. Dr. Graf: Ist in Ordnung!) Ich gehöre allerdings nicht zu diesen intole­ranten Nichtrauchern, sondern ich glaube, dass wir in dieser Frage einen Kompromiss eingehen sollen. Und dieser Entwurf, dieses Gesetz wird dem gerecht.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auf diese teil­weise absurden Argumente eingehen. Kollege Weinzinger spricht vom „Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte“. – Gerade von den Freiheitlichen habe ich das bei Canna­bis allerdings noch nie gehört. – Kollege Dolinschek wiederum spricht vom „Grundrecht auf Rauchen“. – Ich frage mich: Wann kommt das Grundrecht auf das Schnellfahren?

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke wie Reinhard Mey: Nur über den Wolken ist die Freiheit grenzenlos. (Abg. Dr. Graf: Da darf man auch nicht mehr rauchen, im Flugzeug!) Es gibt Grenzen der Freiheit, und zwar am Arbeits­platz. Hier geht es um den Arbeitnehmerschutz. Es geht um die Grenzen der Freiheit auch in der Gastronomie, und hier gehen wir einen Kompromissweg. Es gibt auch in der Familie Grenzen der Freiheit, insbesondere auch in den Kinderzimmern.

Eines hat mich im Rahmen dieser Diskussion gestört: dass von einigen Verfechtern des Rauchens das Gesundheitsrisiko des Passivrauchens generell in Frage gestellt wurde. In der heutigen Diskussion habe ich davon noch relativ wenig gehört. – Ich glaube, wir alle müssen davon ausgehen, dass es wissenschaftlich erwiesen ist, dass Arbeitnehmer einem massiven gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind, wenn sie täg­lich mehrere Stunden der Tabakrauchbelastung ausgesetzt sind. Das ist in der Gastro­nomie der Fall, und daher ist hier eben eine gesetzliche Regelung notwendig.

Frau Bundesministerin, ich möchte nur auf zwei Probleme hinweisen. Ich stelle fest, dass insbesondere bei unserer Jugend die Wasserpfeife verharmlost wird. Ich glaube, dass hier seitens des Gesundheitsressorts entsprechende Aufklärungsarbeit erfolgen muss. Und das Gleiche gilt für Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung, die insbesondere über das Internet angeboten werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Par­tei steht für die Bedürfnisse und die Interessen von NichtraucherInnen sowie für den ArbeitnehmerInnenschutz.

Heute werden wir ein Gesetz beschließen. Die Diskussion wird damit nicht abgeschlos­sen sein, und ich stimme Kurt Grünewald zu: Wir werden diese Regelungen in ein, zwei, drei Jahren gemeinsam evaluieren müssen. – Heute darf ich Sie einladen, die­sem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.53.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen stehen für den klaren Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern. Das sage ich Ihnen als Raucher, und ich habe in diesem Sinn auch die Rede des Abgeordneten Keck sehr interessant und spannend gefunden, weil in diesem


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite