Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 148

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. Ich mache darauf aufmerksam, es gibt eine Ge­samtrestredezeit für die SPÖ von 7 Minuten. – Bitte.

 


16.34.55

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es sind hier schon viele Be­kenntnisse zum Tierschutz abgegeben worden. Ich glaube, dass Tierschutz eine sehr wichtige und auch eine sehr prinzipielle Sache ist, denn wie human eine Gesellschaft ist, zeigt sich auch am Verhalten gegenüber Tieren. Ich habe es daher sehr begrüßt, dass wir hier ein Tierschutzgesetz beschlossen haben. Es war das keine leichte Sa­che; ich kann mich daran erinnern, dass es sehr divergierende Interessen gegeben hat.

Nochmals: Ich trete wirklich dafür ein, dass der Tierschutz ernst genommen wird. Ich selbst trage auch keine Pelze, und ich trete in vielen Bereichen für den Tierschutz ein.

Vieles – das ist schon gesagt worden – würde es nicht geben, wenn es nicht das Enga­gement der Tierschützer gäbe, so zum Beispiel die Abschaffung der Käfighaltung für Kaninchen, die Abschaffung von Legebatterien und so weiter – alles Dinge, die ich für sehr, sehr wichtig halte. Daher meine ich auch, dass es sehr positiv und wichtig ist, dass es Tierschützer gibt, dass sich diese so engagieren, sodass uns das auch hilft, gesetzlich etwas weiterzubringen.

Zugleich ist, glaube ich, unbestritten: Wenn Gesetze verletzt werden, dann ist von der Justiz darauf zu reagieren. Ich möchte als Juristin jetzt eigentlich nicht allzu sehr auf den konkreten Fall eingehen. Es gilt einerseits die Unschuldsvermutung, andererseits bin ich auch überzeugt davon, dass sich die unabhängige Justiz korrekt verhält.

Es gibt aber einige Dinge, die man, denke ich, in diesem Zusammenhang schon fest­halten kann und sollte. Erstens: Der Polizeieinsatz scheint nach all dem, was wir gese­hen haben – um es jetzt sozusagen neutral zu formulieren – überschießend gewesen zu sein. Es ist notwendig, das alles zu überprüfen, und ich gehe davon aus, dass das auch überprüft werden wird.

Was die Untersuchungshaft betrifft, möchte ich darauf hinweisen, dass in der Gesetz­gebungsperiode 1990 bis 1994 das Haftprüfungsverfahren eingeführt wurde. Das war damals eine Initiative von Michael Graff und mir. Ich denke, dass das ein sehr wichtiges Verfahren ist, das sich auch bewährt hat. Es sollte aber weiterhin evaluiert und auch ausgebaut werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Grundrechtsbe­schwerde in Haftsachen ausgedehnt wird und dass bei dem Verfahren vor dem Obers­ten Gerichtshof ein breiterer Bereich erfasst werden sollte und dass auch Verfassungs­rechtler beigezogen werden sollten.

Das Zweite ist, dass einmal grundsätzlich überprüft werden muss, ob die Maßnahmen, die wir im Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität set­zen, auch treffsicher und zielsicher sind. Wenn ich zum Beispiel höre, dass der E-Mail­verkehr untersucht wird, dass versucht wird, in Daten hineinzugehen, die eigentlich persönlich sind, dann ist das vielleicht in bestimmten Bereichen zulässig, aber man sollte sich schon überlegen, ob das nicht in einem viel zu großen Maße geschieht und ob nicht die Freiheitsrechte des Einzelnen dadurch zu sehr eingeschränkt werden.

Meine Damen und Herren, über den § 278a StGB ist schon viel gesagt worden. Wie gesagt, man soll in ein Verfahren nicht eingreifen. Es ist aber von Seiten des Parla­ments doch angebracht, zu erheben, ob dieser Paragraph so interpretiert wird, wie wir uns das vorstellen und erwarten, denn er ist sicherlich nicht dafür gedacht, bei gewöhn-


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