Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 204

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an den Bereich der Produktsicherheit, aber auch an den Bereich Lebensmittelsicher­heit für den Konsumenten und die Konsumentin.

Wenn wir heute hier eine Verordnung der EU umsetzen, indem wir einem EuGH-Urteil in Form der Novelle zum Lebensmittelgesetz entsprechen, dann ist das auch eine europäische Frage. Das, was Europa hier zu Sicherheit beitragen kann, wird in öster­reichische Rechtsform gegossen.

Gerade die letzten Tage und der verschwommene Blick aufseiten der Sozialdemokratie im Zusammenhang mit den europäischen Fragen bestärken mich, weiterhin für die Konsumentenschutzanliegen hier einzutreten.

Ich hoffe, dass auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode hier ein Konsumenten­schutzausschuss tätig sein kann. Der bisherige hat sich bewährt. Die Konsumenten sind jetzt am Wort, nämlich auch bei der Wahl, um ihre Anliegen zu bestätigen, sodass eines unserer Anliegen, nämlich auch in der kommenden Gesetzgebungsperiode einen Konsumentenschutzausschuss zur Verfügung zu haben, umgesetzt werden kann.

Danke für die Zusammenarbeit, Kollege Maier. (Beifall bei der ÖVP.)

19.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Maier hat ja schon darauf hingewiesen, dass es um die Umsetzung eines EuGH-Urteils geht, nachdem sich eine deutsche Kontrollstelle ungerecht behandelt fühlte und auch klagte. Sie bekam recht. Es ist eine erste Etappe in einer breiteren Umsetzung, die das Biokontrollwesen in Ös­terreich noch verbessern sollte. Leider wird es jetzt, durch den Wahlkampf bedingt, nicht sofort dazu kommen.

Ich möchte Folgendes zum neuen Ausschuss für Konsumentenschutz sagen: Aus mei­ner Sicht war beim Start sehr unklar, was eigentlich die Arbeitsweise des Ausschusses betrifft. Im letzten halben Jahr, würde ich meinen, gab es vor allem eine wichtige Inno­vation: dass jene Minister/Ministerinnen in den Ausschuss kommen, die die Zuständig­keit für diese spezifischen KonsumentInnenschutz-Fragen haben. Es hat einige Zeit gedauert, bis wir so weit waren, aber das war meiner Meinung nach eine richtige Ent­scheidung.

Ich denke, dass der Diskussionsstil im Ausschuss – ich habe doch auch ein bisschen einen Überblick, da ich in dem einen und anderen Ausschuss bin – durchaus auch mit der guten Vorsitzführung und, das möchte ich auch betonen, mit der kooperativen Vor­gangsweise der Fachbeamten zu tun hat. Das möchte ich noch einmal unterstreichen, ich finde das wichtig.

Was ich aber nicht so gut gefunden habe: Wenn wir dann Themen angesprochen ha­ben, die eben Querschnittsmaterien sind, sind schnell einmal Interessengruppierungen, Lobbys von anderen Seiten gekommen und wollten das abblocken.

Für die Zukunft: Wir sollten den Konsumentenschutz stärken. Wir sollten diese Quer­schnittsthemen ressortbezogen in den Ausschuss bringen, und wir sollten hier weiter­hin versuchen, im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten sozusagen nicht nur EU-Verordnungen umzusetzen, sondern auch innovativ zu sein und voranzuschreiten.

Frau Bundesministerin, da hätte ich ganz konkret noch einmal eine Anfrage an Sie. Im Rahmen der Lebensmittelsicherheit sind ja die Themen der Agro-Gentechnik und der gentechnisch veränderten Lebensmittel in den letzten Tagen auch in der Diskussion hier im Haus gewesen.

 


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