Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 247

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Wenn man sich im Detail ansieht, wie alt diese Abgängigkeitsmeldungen sind, dann denkt man noch mehr nach. Älter als zehn Jahre bei 181 Personen; älter als drei Jahre bei 370 Personen; älter als ein Jahr bei 458 Personen. Mit Stichtag 31.12.2007 gab es 168 abgängige Personen, nach denen gefahndet wurde.

Noch brutaler, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Zahlen, die Minderjährige betreffen. Mit Stichtag 31.12.2007 waren folgende Zahlen von Perso­nen wegen Abgängigkeit gespeichert, die bei der Anzeige minderjährig waren: länger als ein Jahr: 64; länger als zwei Jahre: 47; länger als drei Jahre: 29; länger als vier Jahre: 21; länger als fünf Jahre: zehn; länger als zehn Jahre: 5 Personen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns fragen, was mit diesen Minderjährigen tatsächlich passiert ist. Daher haben wir als sozialdemokrati­sche Fraktion auch gesagt, dass dieser Antrag, der vom Kollegen Westenthaler einge­bracht wurde, unterstützt werden soll, und so kam es dann auch zu diesem Fünf-Par­teien-Antrag im Innenausschuss.

Frau Bundesministerin, wir erwarten uns, dass genau diesen Fällen mit gebotenem Nachdruck nachgegangen wird und dabei auch die Erfahrungswerte aus dem Kriminal­fall von Amstetten, dem Kriminalfall Fritzl, genützt werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das heute ein Antrag, den wir – eine der Regierungsparteien – unterstützen, der von der Opposition kommt. Ein klares Wort zur ÖVP: Es gab viele vernünftige Anträge von den Oppositionspar­teien. Und wir als Sozialdemokratische Partei haben nicht verstanden, dass Anträge, die sinnvoll waren, von der Österreichischen Volkspartei nicht unterstützt wurden; gera­de auch im Konsumentenausschuss. (Abg. Kößl: Na geh, bitte!) – Kollege Kößl, es gab und gibt vernünftige Anträge von den Oppositionsparteien, zu denen es einfach ein striktes Nein von der ÖVP gegeben hat (Abg. Kößl: Nein, das stimmt nicht!), und wir sehen das nicht ein. (Beifall bei SPÖ und BZÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)

Ich möchte hier mit allem Nachdruck festhalten: Das ist keine Form von Parlamentaris­mus! Parlamentarismus, Kollege Kößl, ist mehr. Parlamentarismus bedeutet, dass wir gemeinsam zu Lösungen kommen. – Leider waren Sie dazu nicht bereit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kößl: Das ist unter deiner Würde!)

Ich bin froh, dass uns das bei diesem Antrag gelungen ist, und ich hoffe, dass alle Fraktionen diesem auch zustimmen werden. (Beifall bei SPÖ, Grüne und BZÖ.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mayerhofer. 2 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


22.21.31

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Jawohl, es kann nie genug ermittelt werden, es kann nie genau genug gearbeitet werden. Auch bei den angesprochenen Fehlern sind menschliche Fehler passiert, glaube ich. (Zwischenruf des Abg. Kößl.) – Ja, so ist es, Herr Kollege, wir können uns auch noch darüber unterhalten. Dass du natürlich deine Fraktion und deine Minister verteidigst, ist für mich verständlich, es kommt aber deswegen der Wahrheit nicht näher.

Wir brauchen aber die gesetzlichen Voraussetzungen. Es wäre notwendig, bei einer Abgängigkeit, Herr Chefinspektor – da hättest du schon längst tätig werden können, eine entsprechende Novellierung einbringen können, die erforderlichen Voraussetzun­gen für die Beamten schaffen können –, auch dann, wenn keine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, sondern nur eine Vermisstenmeldung, Hausdurchsuchungen ma­chen zu können et cetera, ohne auf den Goodwill der Hausbesitzer oder Wohnungsbe­sitzer angewiesen zu sein.

 


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