Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 248

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich sage dir nur, Kollege Kößl, dass das dringend erforderlich wäre, aber das habt ihr versäumt.

Wir bräuchten dort auch Psychologen und vor allem wesentlich mehr Beamte; zum Beispiel genau jene 133 Beamten, die ich vorhin angesprochen habe, die aus meiner Sicht zu Unrecht im Ausland eingesetzt sind. Die würden wir hier benötigen, geschätz­te Frau Ministerin! (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist Gefahr im Verzug. Das, was die armen Eltern der Vermissten, was die Angehöri­gen mitmachen, möchte ich nie erleben müssen. Sie, Frau Ministerin, sind da jetzt be­sonders gefordert. – Schönen Abend! (Beifall bei der FPÖ.)

22.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. 1 Minute Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


22.23.33

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Ich möchte mich herzlich bedanken bei allen Fraktionen, die diesen Antrag des BZÖ unterstützt haben. Es ist einfach uner­träglich, zu wissen, dass Hunderte Menschen, darunter auch Kinder, möglicherweise unter fürchterlichsten Umständen, der Freiheit beraubt, irgendwo eingesperrt, in irgend­welchen Kellern untergebracht sind. Ich wünsche mir daher, Frau Ministerin, dass Sie Erfolg haben und wir vielleicht aufgrund der neuen Erkenntnisse auch aus dem Fall F. aus Amstetten den einen oder anderen Fall neu aufrollen und klären können und die Menschen befreien können.

Nochmals herzlichen Dank. Es ist schön, Herr Klubobmann Cap, dass zumindest am Ende einer Legislaturperiode auch einmal ein Antrag, ein wichtiger Antrag des BZÖ von Ihnen und auch von den anderen Parteien mitgetragen worden ist. – Das ist an sich ein nettes Ende. Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

22.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.24.25

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Mayerhofer! Es ist mir schon ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass Hausdurchsu­chungen ohne Verdachtslage, ohne Delikt rechtsstaatlich, sage ich einmal, höchst be­denklich wären, unzulässig sind und dass kein Richter dafür einen Hausdurchsu­chungsbefehl erteilen würde. Es ist mir ein Bedürfnis, das hier zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum konkreten Entschließungsantrag möchte ich das Hohe Haus dahingehend infor­mieren: Seitens des Bundeskriminalamtes wurden bereits im Februar 2008 die Landes­kriminalämter angewiesen, im jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich offene Fälle von Abgängigkeit neuerlich zu prüfen und erforderlichenfalls ein sogenanntes Cold-Ca­se-Management durchzuführen. Unter „Cold-Case-Management“ versteht man das er­neute Aufrollen eines ungeklärten, länger zurückliegenden Falles im Zusammenhang mit einem Delikt, mit dem Ziel, durch eine Fallanalyse beziehungsweise ein Täterprofil neue Ermittlungsansätze gewinnen zu können. Diese Evaluierung jener Fälle steht ins­besondere im Licht neuer Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel DNA, die den Ermitt­lern zum Zeitpunkt der früheren Erhebungen noch nicht oder nicht in der nunmehr ver­fügbaren Technologie zur Verfügung gestanden sind.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite