Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 114

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diese Finanzprokuratur sozusagen zu einem hervorragenden Anwalt des Staates ge­macht haben.

Es ist aber auch unbestritten, dass genau diese Finanzprokuratur, die ja eigentlich ihre Wurzeln im 13. Jahrhundert hat, jetzt auf neue Beine gestellt werden soll, weil sie den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden können wird müssen.

Wesentlich bei der Novelle ist natürlich – und das ist auch der große Streitpunkt –, dass für diese neue, moderne Dienstleistungseinrichtung, wie sie die Finanzprokuratur werden soll, auch die Einführung der obligatorischen rechtlichen Beratungsbefugnisse für die Finanzprokuratur gegenüber dem Bund gegeben ist, und das ist besonders wichtig. Denn, liebe Kollegen von der Freiheitlichen Partei, ich verstehe, dass Sie für die freien Berufe eintreten, aber: Nicht alles, was Beamte machen, ist schlecht! (Abg. Dr. Graf: Das sagt ja niemand!) Ich weiß schon, dass Sie das nicht gesagt haben, aber das muss man auch zugestehen, dass auch der Staat etwas führen kann, das für alle zur besten Zufriedenheit führt. (Abg. Dr. Graf: In zehn Jahren privatisieren wir sie!)

Wenn ich an die Zeit des Finanzministers Grasser zurückdenke, dann muss ich darauf hinweisen: Damals hat es besonders exzessive Beratungszukäufe gegeben – neben den Beamten, den guten Beamten, die wir gehabt haben! (Abg. Dr. Graf: Aber das hat ja mit der Finanzprokuratur nichts zu tun!) Und wenn das eingeschränkt werden kann, weil man den Bediensteten jetzt das Recht in die Hand gibt, dann soll das so sein. (Abg. Dr. Graf: Das hat ja mit der Finanzprokuratur nichts zu tun!)

Ein Wermutstropfen ist auch für mich, dass das Besoldungssystem nicht nachgezogen oder nicht gleichgezogen worden ist, weil den Bediensteten das einfach zusteht, wenn sie ordentliche, perfekte Arbeit leisten, dass sie sich auch im Sinne des Gehaltes mit der Privatwirtschaft messen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Weil der Grasser einen Blödsinn macht, braucht man nicht das Finanzminis­terium zuzusperren!)

14.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ing. Schultes mit einer Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


14.15.14

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätztes Hohes Haus! Die Finanzprokuratur als Ein­richtung des Staates gehört zu den Guten. Sie gehört zu denen, die dem Staat zu seinem Recht verhelfen, und das ist, glaube ich, eine ganz wesentliche Grundlage dafür, dass unser Glaube an den Staat überhaupt erhalten bleibt, in einer Zeit, in der sehr viele den Staat auch ein bisschen so als Selbstbedienungsladen sehen, nach dem Motto: Solange es die anderen zahlen, ist mir alles recht; und was der Staat zahlt, das steht mir auch zu!

Es ist schon ganz richtig, dass der Staat, unsere gemeinsame Einrichtung, dort, wo es darauf ankommt, auch wirklich dafür sorgt, dass es rechtmäßig zugeht, und so dafür sorgt, dass es nicht darum geht, lange Prozesse zu führen um des Prozesses willen – weil eben jemand davon lebt –, sondern rasch zu Lösungen zu kommen, weil der Bür­ger Klarheit braucht und klare Lösungen eben wichtig sind im Sinne eines guten Funk­tionierens unseres Gemeinwesens.

Für die Finanzprokuratur geht es also darum, Probleme zu lösen – und nicht den Pro­zess zu verlängern. Und das ist etwas, das für all jene, die die Finanzprokuratur beauf­tragen, eine wichtige Grundlage der Entscheidung ist.

Weil jetzt der Rechnungshof die Finanzprokuratur durchleuchtet hat und gesehen hat, dass sie gut funktioniert, muss man zuerst einmal den Mitarbeitern und der Führung,


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