Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 137

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instrumentalisiert wird. Daher ist es aus meiner Sicht, auch aus unserer Sicht die einzig wirklich sinnvolle Chance, die Kinderrechte in den Vordergrund zu rücken und, wie die Frau Bundesministerin hier vorgeschlagen und modellhaft auch schon eingeführt hat, eine Art Schiedsperson die Kinderbetreuung übernehmen zu lassen, wenn Eltern ihrer Verpflichtung offensichtlich nicht nachkommen. Gott sei Dank sind das ja nicht allzu viele Fälle, aber dort, wo das der Fall ist, ist es dann gleich besonders heftig, und da muss man einfach einschreiten.

Genauso ist auch in jenen Fällen, in denen Besuchsrechte zustehen und nicht ausge­übt werden können, weil das Kind dann auch nachträglich teilweise, das muss man auch zugeben, als Waffe eingesetzt wird, indem manches Mal wider besseres Wissen das Besuchsrecht beim Kind vorenthalten wird. Es gibt hier also sehr unbefriedigende Situationen, und auch darum muss man sich kümmern. Keine Frage!

Es gibt also hier nicht nur heiß oder kalt, sondern es gibt die unterschiedlichsten Kon­stellationen, wobei die jeweils auch wieder ihre eigenen Vorgeschichten haben, und die können dann ja durchaus auch mit Gewalt oder sonstigen üblen Dingen zu tun haben. Man kann sich das also nicht so leicht machen und behaupten, es ist alles gut oder es ist alles schlecht. Wichtig ist, dass sehr sorgsam geschaut wird, was stattfindet, sehr sorgsam, mit Sachverstand mediatisiert wird. Das ist der richtige Weg, und das ist das, was Frau Minister Berger hier auch aufgezeigt hat.

Hier kann man natürlich mit Kennzahlen die Plausibilität von Erklärungen prüfen, und dort, wo es noch keine Daten gibt, sind wir ja jetzt dabei, wo immer das möglich ist, Rechtstatsachenforschungen zu ermöglichen, also ausgehend davon, was wir uns von einem Gesetz wünschen, welche Zustände herbeigeführt werden sollen, zu untersu­chen, ob das dann tatsächlich auch so funktioniert hat. Dazu sollen diese ganzen Da­teien und Kennzahlen dienen.

Nur noch eines, da davon am Vormittag und auch jetzt in diesem Zusammenhang über Sexualstraftäter gesprochen und danach gefragt wurde, warum da nicht entsprechend vorgegangen wird: Wenn das Bundesministerium für Inneres nicht in der Lage ist, die Sexualstraftäterdatei so auszuarbeiten, dass wir das in einem Gesetzesvorhaben um­setzen können, dann kann man dem nicht abhelfen.

Ich finde es eben nicht gerade wahnsinnig nett, wenn die Kollegen von der ÖVP heute Vormittag in der Fragestunde gegenüber der Frau Bundesminister den Vorwurf erhe­ben, dass das Bundesministerium für Justiz dafür verantwortlich ist, dass die Sexual­strafrechtsreform nicht kommt, während gleichzeitig die notwendigen Unterlagen aus dem Bundesministerium für Inneres nicht kommen, offensichtlich, weil man dort noch gar nicht erkannt hat, dass man da einen Arbeitsauftrag hat. – Ich meine, das spricht ohnehin für sich selbst.

Wer auch immer hier in der nächsten Legislaturperiode tätig sein wird, wird also im Fa­milienrecht sicherlich ein Betätigungsfeld vorfinden, und, so ist zu hoffen, mit Vernunft und mit Sachverstand vorgehen. Im Sexualstrafrecht gilt das Gleiche. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wögin­ger. Auch für ihn gilt eine maximale Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


15.24.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Die gesamte Thematik Besuchsrecht ist ein wichtiger Bereich, der auch im Rahmen der gesamten Familienpolitik eigentlich mehr Aufmerksamkeit


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