Dienstag gerade novelliert haben, jetzt durch dieses Gesetz ergänzen, da wir den Ausbau von Leitungen, Fernwärme, Fernkälte, unterstützen, weil er sich natürlich auch in Ballungszentren, wenn man an die Peripherie kommt, nicht mehr in dem Maße rechnet. Insofern geht auch Ihr Vorwurf ins Leere, was die Rentabilität der Unternehmen anbelangt. Es fände halt einfach nicht statt ab einer bestimmten, nicht mehr gegebenen Anschlussdichte in der Peripherie, wenn wir hier nicht unterstützend eingriffen. Das ist schlichtweg ökonomisch logisch. Und deswegen gilt es Anreize zu setzen, genau das, was man mit Förderung tun sollte, Anreize zu setzen, damit eben bestimmte Handlungen erfolgen.
Ich gebe zu – Sie haben da sicherlich recht –, demokratiepolitisch gibt es schönere Vorgangsweisen, als am Dienstag einen Initiativantrag einzubringen und eine Frist bis Donnerstag zu setzen. – Pardon, aber es ist in der Demokratie eben auch möglich, dass sich der Nationalrat auflöst und Neuwahlen beschlossen werden, wodurch die ursprünglich für Herbst vorgesehene Beschlussfassung praktisch nicht mehr möglich ist.
Wir wollten diesen Förderimpuls trotzdem setzen, weil er ökologisch sinnvoll ist, und nicht womöglich ein halbes, ein dreiviertel oder gar ein ganzes Jahr warten. (Abg. Dr. Lichtenecker: Es hätte sich ausgezahlt!)
Ich denke, man kann daher über diese vielleicht nicht ganz alltägliche Vorgangsweise hinwegsehen. Ich bitte jedenfalls um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Fast hätte ich es vergessen: Einen kleinen Abänderungsantrag hätte ich auch noch. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das überrascht uns jetzt aber!)
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kopf, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen zum Initiativantrag 853/A der Abgeordneten Kopf, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz erlassen und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 werden die Worte „förderbar“ beziehungsweise „förderbaren“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch die Worte „förderfähig“ beziehungsweise „förderfähigen“ in der jeweilig grammatikalisch korrekten Form ersetzt.
2. Im Artikel 1 § 15 wird die Wortfolge „bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/2009“ durch die Wortfolge „bis zum Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/2008“ ersetzt.
Begründung:
Diese Änderung dient der Vereinheitlichung der in diesem Gesetz verwendeten Terminologie.
Bei Z 2 des Abänderungsantrags handelt es sich um die Berichtigung eines Druckfehlers.
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Ich hoffe auf Ihre Zustimmung und bedanke mich bereits dafür. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ein guter Scherz!)
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