Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 215

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Meine Damen und Herren, unserer Meinung nach ist das verfassungswidrig, und daher können wir diesen Punkt so nicht akzeptieren. Wir von der ÖVP schlagen eine Ein­schleifregelung vor, weil wir glauben, dass das sinnvoll, vertretbar und notwendig ist.

Der Nachkauf von Landwirtschaftszeiten und Krankenstandszeiten soll so erfolgen können wie bei den Schulzeiten, geht es doch auch da um Beiträge, nämlich um Bei­tragszeiten in der Langzeitversichertenregelung, sprich: Hacklerregelung. Deshalb sollte das in dieser Form geschehen können.

Daher bringe ich diesbezüglich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Amon, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 889/A der Abgeordneten Csörgits, Kickl betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 ein.

Dieser Antrag wird gerade verteilt, Herr Präsident. In den Eckpunkten geht es zum Ers­ten um die Ausschleifregelung, dass die Hacklerregelung eigentlich bis 2023 bestehen bleiben kann. Und zum Zweiten geht es um die Möglichkeit, Krankenstandszeiten und Landwirtschafts- oder Gewerbezeiten günstig zu erwerben und nachzukaufen.

Abschließend, meine geschätzten Damen und Herren, richte ich als einer der Jüngsten hier im Haus – und es sitzen viele junge Menschen auf der Galerie – einen Appell an Sie. Der Basar ist ja jetzt in vollem Gange, in den nächsten Stunden wird dieses Hohe Haus wahrscheinlich ein Auktionshaus sein nach dem Motto: Wer bietet mehr? Daher appelliere ich an Sie – Sie sind gewählte Volksvertreter – vier Tage vor der National­ratswahl: Errichten Sie den jungen Menschen keine Barrieren, die wir im Nachhinein nicht mehr bewältigen können! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es ist unseriös – es ist einfach unseriös! –, hier herzugehen und heute alles zu bieten, alles zu versprechen, aber niemand weiß, wer die Rechnung ab dem 29. September zahlen soll! Das ist mein Appell, den ich noch an Sie richten möchte, weil dies sonst unfair ist gegenüber den Jüngeren und den nachkommenden Generationen. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

19.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Wöginger einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde in seinen Kernpunk­ten erläutert und steht daher mit in Verhandlung. Wegen seines besonderen Umfangs lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung an die Abgeordneten verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Amon MBA, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen

zu Antrag 889/A der Abgeordneten Csörgits, Kickl und Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer- Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür­sorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geän­dert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 – SRÄG 2008)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 Z 1 entfällt

 


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