Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der zuständige Bundesminister wird aufgefordert, angesichts der Tatsache, dass die derzeitige Teuerung die Lebensumstände vieler Arbeitnehmer schwierig gestaltet, auf die Bundesarbeitskammer nachdrücklich dahingehend einzuwirken, dass diese die Höhe der Arbeiterkammerumlage merkbar und nachhaltig senkt.“
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(Beifall bei der ÖVP.)
19.31
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Neugebauer und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neugebauer und Kollegen betreffend nachhaltige Senkung der Arbeiterkammerumlage
Gemäß § 61 Abs. 2 Arbeiterkammergesetz wird die Höhe der Arbeiterkammerumlage für die einzelnen Arbeiterkammern von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen. Sie darf höchstens 0,5 % der Höchstbeitragsgrundlage in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen. Die Bundesarbeitskammer hat von dieser Ermächtigung insoferne Gebrauch gemacht, als sie den Höchstbetrag von 0,5 % der Höchstbeitragsgrundlage normiert hat.
Aufgrund der Tatsache, dass die Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmer aufgrund der gegebenen Inflationsrate ein vorrangiges Ziel ist, ist gerade die Arbeitnehmervertretung aufgefordert, für ihre Mitglieder in diesem Bereich unterstützend einzugreifen und sie im Bereich der Arbeiterkammerumlage zu entlasten, weil dies direkt für die jeweilige Lebenssituation ihrer Mitglieder hilfreich wäre. Darüber hinaus ist es anderen Interessenvertretungen gelungen, ihren Verwaltungsaufwand derartig zu reduzieren, dass die diesbezüglichen Mitgliedsbeiträge substantiell gesenkt werden konnten. Dasselbe kann man mit Fug und Recht auch von der Arbeiterkammer verlangen. Als echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer muss sie im Interesse ihrer Mitglieder aufgefordert werden, auch in ihrem Bereich zu sparen; dies angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Gesamtsumme der Arbeiterkammerumlage nicht unbeträchtlich angestiegen ist.
Ebenso muss nachdrücklich festgehalten werden, dass die Arbeiterkammern die Pflichtbeiträge von Millionen Arbeitnehmern nicht gesetzeskonform zur Interessenvertretung der einzelnen Mitglieder verwendet, sondern für parteipolitische Zwecke, als quasi Vorfeldorganisation einer politischen Partei, der SPÖ.
Da die unterfertigten Abgeordneten davon ausgehen, dass sowohl der Sozialminister als auch die Arbeiterkammern den Kampf gegen die Teuerung, die die Arbeitnehmer besonders trifft, unterstützen und diese auch in ihrem eigenen Bereich durch die Senkung der Arbeiterkammerumlage dem einzelnen Arbeitnehmer in dieser schwierigen Situation mehr Nettoeinkommen in die Hände geben können und um nicht in den autonomen Wirkungsbereich einer Interessenvertretung per Gesetz eingreifen zu müssen, stellen sie folgenden
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