Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 283

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betreffend eine ehestmöglich vorzunehmende Senkung der Lohn- und Einkommens­steuer in Höhe der Summe, die für die rechtlich nicht haltbare Senkung der Mehrwert­steuer auf Nahrungsmitteln aufzuwenden wäre.

Die von der SPÖ beantragte Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel, die als eine Entlastungsmaßnahme grundsätzlich durchaus überlegenswert ist, stieß im Laufe der Debatte auf immer mehr Bedenken.

Die Schaffung eines weiteren ermäßigten Steuersatzes ist nicht mit der 6. Mehrwert­steuerrichtlinie zu vereinbaren. Danach darf nämlich jeder Mitgliedstaat nur zwei er­mäßigte Mehrwertsteuersätze haben. In Österreich sind jedoch schon zwei ermäßigte Steuersätze vorhanden.

Weiters erscheint es unsicher, ob die Weitergabe dieser Steuersenkung an die Konsu­menten sichergestellt werden kann. Eine spürbare Entlastung kommt mit dieser Maß­nahme zudem nur stark zeitverzögert zustande und würde mit hoher Wahrscheinlich­keit von künftigen Preissteigerungen „aufgefressen“. Grundnahrungsmittel können trotz der diesbezüglichen Bemühungen der SPÖ nur mangelhaft von Luxusgütern unter­schieden werden. Die Entlastungswirkung tritt undifferenziert ein, womit keine ausrei­chende Treffsicherheit im Verhältnis zu den hohen Kosten gegeben ist. Gleichzeitig wäre die Maßnahme mit einem hohen Aufwand für die Betriebe und einem unvermeid­lichen Schaden für pauschalierte Landwirte verbunden.

Landeshauptmann Dr. Haider hat sich im Zuge der Verhandlungen direkt an die EU-Kommission gewendet, um zumindest hinsichtlich der EU-rechtlichen Zulässigkeit eines weiteren Mehrwertsteuersatzes Klarheit zu erlangen. Die mangelnde EU-Konfor­mität wurde durch den EU-Kommissar Kovács nun ausdrücklich festgestellt.

In dieser Situation erschien es unverantwortlich, die Senkung der Umsatzsteuer auf Le­bensmittel zu beschließen, ohne die rechtlichen Möglichkeiten im Finanzausschuss gründlich beraten zu können.

Die Kosten für die Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel wurden nach Schätzungen des Finanzministeriums mit rund 1 Milliarde Euro jährlich beziffert. Diese Summe sollte treffsicherer in ein umfassendes Paket bei Lohn- und Einkommenssteuer eingerechnet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den statt der sozial nicht treffsi­cheren und EU-rechtlich nicht haltbaren Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungs­mittel eine Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer sichergestellt wird. Dabei soll im Entlastungsvolumen auch die 1 Milliarde enthalten sein, die eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel gekostet hätte.“

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Dolinschek, Kollegin und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Josef Bucher, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert wird (915/A)

 


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