Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 71

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Situation. Einer der Zwillinge musste dreimal operiert werden. Die Mädchen sind mittlerweile wohlauf und gedeihen prächtig. Das ist nicht Ihr Verdienst, Frau Bun­desministerin, das finde ich schade. Aber jetzt haben wir das repariert. Ihnen wird jetzt geholfen und den vielen anderen Familien in Österreich, die hier legal leben, ebenso. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Für das Protokoll: Betroffenes Schweigen bei der ÖVP!)

12.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz mit einer Redezeit von 6 Minuten. – Bitte.

 


12.23.12

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Klubobmann der Grünen hat es ja zugegeben, indem er sich dafür bedankt hat. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen eine gewaltige Kampagne erlebt, die – das Wort ist gefallen –, wie ich meine, in einer doch sehr zweifelhaften, unanständigen Weise jetzt vor Weihnachten die stärksten Gefühle mobilisiert hat, eine Kampagne, die über Babys, Kleinkinder gelaufen ist, um bestimmte Absichten zu erzielen. Und das liegt ja heute hier auf dem Tisch. Sie weiten den Kreis der Bezieher von Sozialleistungen aus. Wir nicht! Wir werden natürlich dagegen stimmen. (Abg. Öllinger: Eh klar!) Aber Sie tun das.

Es geht nicht um den so genannten Baby-Erlass. Allein diese Wortschöpfung zeigt ja schon das Emotionale – weil Sie wissen, dass die Österreicher menschlich sind, und das wollten Sie missbrauchen –, das Sie hier aufgezogen haben.

Was liegt wirklich dagegen vor? – Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP und auch von der SPÖ, von denen ich ja doch annehmen darf, dass Sie dem Staat und vor allem dem Sozialstaat verpflichtet sind, haben auf Zurufe von außen, vom UNHCR, den Kreis derer, die Familienleistungen, also eine Kernleistung des Sozialstaates, beziehen, noch ausgeweitet. Das haben Sie ja vorgelegt. Das heißt, Sie haben die subsidiär Schutzberechtigten, soweit sie nicht in der Grundversorgung sind, hineingenommen.

Jetzt könnte ich fragen: Wer weiß genau, was ein subsidiär Schutzberechtiger ist? Ich werfe es Ihnen nicht vor, das können nicht alle wissen. Abgeordnete, die nicht unmittelbar mit dieser Thematik befasst sind (Zwischenruf) – natürlich weiß ich, was das ist –, müssen es nicht wissen. Ich sage es Ihnen aber: Das sind Personen, die unter dem Vorwand, hier Asyl zu bekommen, herkommen, trotz der überaus liberalen Gesetzgebung Österreichs dennoch kein Asyl bekommen, dann aber nicht abge­schoben werden können, weil ..., und da gibt es jetzt mehrere Gründe. Einer ist, weil sie ihre Papiere vernichtet haben, ein anderer ist, weil wir es nicht zustande bringen, dass sie ihr Heimatland zurücknimmt, und ein dritter ist, weil es zum Beispiel das Prinzip der Doppelbestrafung nicht geben soll.

Was heißt das also? Jemand wird  zum Beispiel – das ist ein häufiger Fall, und das wissen Sie auch, wenn Sie sich mit diesem Thema beschäftigen – im Drogenhandel straffällig und verbüßt hier seine Strafe. Käme er in sein Land, und sehr oft ist das dann Nigeria, zurück, so droht ihm dort eine weitere Strafe für dieses Delikt. Eine so genannte Doppelbestrafung hält man für inhuman, deswegen bleibt er da. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie viele Mütter betrifft das?)

Ich mache Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, nur darauf aufmerksam, welch rechtsstaatliches Signal wir senden. Wenn ein Wirtschaftsflüchtling kommt, der sich hier verbessern will, hier Asyl beantragt und es nicht bekommt, aber sonst an und für sich ein Mensch ist, der in Ordnung ist, dann wird er zurückgeschickt. Wenn er aber ein


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