Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 33

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Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Herr Bundeskanzler! Der Euro-Plus-Pakt sieht unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs und auch zur Stabilisie­rung vor. Die Erklärungen sind aber nicht bindend, und es gibt auch keinen Sanktions­mechanismus.

Wie soll dieser Euro-Plus-Pakt die Euro-Währung dauerhaft stabilisieren, wenn es sich rein um politische Willenserklärungen handelt und in Wirklichkeit kein Sanktionsmecha­nismus greifen kann?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Es schließt an die vorige Beantwortung an: Wenn man sich darüber verständigt, dass die Art und Weise der Durchführung, also sozusa­gen der Weg zum Ziel, in den Nationalstaaten unabhängig zu entscheiden ist, dann wird die Europäische Union auch keine Sanktionen setzen, die diese Unabhängigkeit des Weges einschränken. Also: Wenn das Ziel lautet, die Forschung muss gefördert werden, und in den einzelnen Nationalstaaten unterschiedliche Konzepte existieren, wie lange es dauert, bis gewisse Prozentsätze des BIP erreicht werden, und das in ganz Europa, dann wird man sich auch zu keinen Strafbestimmungen durchringen, wenn es jemand nicht erreicht, weil diese Wege in den jeweiligen Ländern beschritten werden.

Also es stimmt: Die Europäische Union ist zu keiner gemeinsamen Wirtschaftsregie­rung in der Lage, die nationalstaatliche Prozesse zurückdrängt. Im Gegenteil, die Euro­päische Union hat sich für diesen harten Weg entschieden, bei 27 nationalstaatlichen Meinungsfindungen zu Ergebnissen zu gelangen. Das dauert länger, das ist härter, und da ist es auch nicht immer möglich, mit Sanktionen zu drohen oder diese einzufüh­ren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Weninger, bitte.

 


Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Wir haben jetzt sehr viel über Finanzpolitik und Geldpolitik gesprochen. Ich würde gerne zu den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen.

Inwieweit können aus Ihrer Sicht die Beschlüsse des Europäischen Rates, auch die Regelungen des Euro-Plus-Paktes dazu beitragen, Wohlstand in Europa zu sichern, vor allem Arbeitsplätze zu schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn man die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes als einen wichtigen Faktor einsetzt, dann heißt das ja nichts anderes, als dass man da­für sorgen möchte, dass es Wachstum gibt. Nachhaltiges Wachstum wäre besser als Wachstum in den Finanzmärkten; realwirtschaftliches Wachstum ist besser. Wachstum in grünen Technologien ist besser als in anderen Technologien, die keinesfalls als nach­haltig zu bewerten sind.

Wenn man sich also einmal über die Kriterien des Wachstums einigt, dann kann man sehr rasch sagen: Jawohl, das schafft die meisten Arbeitsplätze. Und wenn es dann auch noch bei der Verteilung einigermaßen gerecht zugeht, dann führt das auch dazu, dass Menschen sehen, dass dieses gemeinsame Erwirtschaften auch gerecht verteilt wird.

Wettbewerbsfähigkeit ist also grundsätzlich ein richtiger Weg auch für Beschäftigungs­politik. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Schön­egger, bitte.

 


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