Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 133

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend jährliche Valorisie­rung des Pflegegeldes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, welcher eine jährliche Wertan­passung des Pflegegeldes an die Inflation (‚Valorisierung‘) beinhaltet.“

*****

Meine Damen und Herren, für eine Bevölkerungsgruppe, die aufopfernd Pflegetätig­keiten durchführt, die wirklich entbehrungsvoll ist, aber dafür eine Minimalanerkennung bekommen muss, sollte entsprechend dem Lebenshaltungsstandard und der durch­schnittlichen Teuerung das doch inkludiert sein.

Eine so wichtige soziale Leistung ist auch eine Frage der innergesellschaftlichen Solidarität. Das sollte uns das wert sein, das ist meiner Meinung nach eine wichtige Weichenstellung. Ich hätte es auch gut gefunden, diese Geschichte dem Fachaus­schuss zuzuweisen und dort noch einmal fachlich in der ganzen Breite zu diskutieren. Das ist leider nicht geschehen, aber mit diesem Antrag hoffe ich, einen kleinen Impuls zu setzen, und ersuche um die Zustimmung der anderen Fraktionen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Wurm, Grosz und Ursula Haubner.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend jährliche Valo­risierung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte über den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 56, 58, 60, 64, 68, 71 und 76 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 23 bis 25 (1159 d.B.)

Begründung

Das Pflegegeld wurde in Österreich 1993 eingeführt und hat den Zweck,

„in Form eines Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnis­orientiertes Leben zu führen.“ (§ 1 BPGG).

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung ratifiziert: Artikel 28 besagt, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, einen angemessenen Lebensstandard zu fördern sowie die stetige Verbesserung der Lebensbedingungen zu gewährleisten.

Mit dem Pflegegeld werden die Bestimmungen der UN-Konvention teilweise umge­setzt. Um aber die Intention der Konvention gänzlich zu erfüllen, ist es erforderlich, das


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite