Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 215

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kommen. (Abg. Krainer: Was ist das für ein „Anreiz“?) Geschickte Rechtsanwälte – Mag. Stadler hat das zu Recht angesprochen, dass das natürlich sehr in die Länge gezogen wird – schöpfen dann alle Rechtsmittel aus. (Abg. Krainer: Wieso ist das Missbrauch, wenn jemand zu Gericht geht?) Das ist natürlich auch ein wichtiger Be­reich, sodass wir immer wieder eine Verfahrensverkürzung einfordern.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Asylrecht in unserer Republik massiv miss­braucht wird. Es geht daher nicht darum, die Rechtsbestimmungen zu entschärfen, sondern ganz im Gegenteil! (Beifall beim BZÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 35/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

19.16.3612. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (36/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin. Ich erteile es ihr hiermit. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten.

 


19.17.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Bei diesem An­trag zur Änderung des Waffengesetzes geht es um die Problematik der Fliegerbom­benblindgänger, die nach wie vor in österreichischem Grund und Boden sind. Es ist wichtig, diese Blindgänger möglichst bald zu finden, zu entschärfen und zu entsorgen.

Und damit Sie dieses Problem nicht unterschätzen: Österreichweit gehen Experten da­von aus, dass es noch 15 000 solcher Blindgänger gibt. Alleine in der Stadt Salzburg gibt es rund 120 Verdachtsmomente im entsprechenden Bombenkataster, und das alles im besiedelten Gebiet. Immer wieder kommt es auch zu plötzlichen Explosionen solcher Blindgänger, zuletzt erst im Herbst in einer Gärtnerei in Wien, wo ein ziemlich großer Krater entstanden ist. Es gab natürlich einen Schaden, verletzt worden ist er­freulicherweise niemand.

Aber trotzdem: Dieser Zustand ist durchaus gefährlich. Ich denke, 60 Jahre nach Kriegsende gehört dieses Problem endlich gelöst. Man muss dafür sorgen, dass diese Blindgänger auch gefunden und dann geborgen und entsorgt werden.

Der Grund dafür, warum das alles so schleppend passiert, ist, wie so häufig, das feh­lende Geld. Während relativ klar geregelt ist, dass für Bergung und Entsorgung das Innenministerium aufkommen muss, müssen die Kosten der Sondierung bis dato vom Grundeigentümer getragen werden. Sie müssen sich das vorstellen: Wenn der Grund­eigentümer eine Privatperson ist, dann muss er für die enormen Kosten dieser Sondie­rung, die bis zu 100 000 € betragen können, aufkommen. Und wenn er Pech hat und es zu einer Detonation solch einer Fliegerbombe kommt, entsteht ein Schaden, nicht nur auf seinem Grundstück, sondern womöglich auch an den angrenzenden Grundstü­cken, auch an den angrenzenden Gebäuden. Und da haftet laut Waffengesetz der Bund nur bis zu einer Höhe von – damals noch; also das steht noch so im Gesetz – einer Million Schilling, das sind rund 70 000 €. Jetzt denke ich, Sie können selbst ein-


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