Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 241

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20.48.26

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte kurz ge­meinsam zu allen vier hier in Diskussion stehenden Vorlagen und Anträgen zu den Themenbereichen Todesstrafe und Schutz religiöser Minderheiten Stellung nehmen.

Zum Antrag der Abgeordneten Franz Kirchgatterer und Wolfgang Großruck zur Todes­strafe darf ich vorweg festhalten, dass sich Österreich bereits seit Langem gemeinsam mit seinen europäischen Partnern für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe enga­giert. Allein, wenn man die aktuellen Zahlen zur Todesstrafe betrachtet, sieht man, wel­che Relevanz das Thema weiterhin hat. In 58 Staaten ist die Todesstrafe gesetzlich verankert, 25 davon haben sie in den letzten Jahren auch angewendet. Gemäß Schät­zungen sollen bis zu 24 000 Menschen in einer Todeszelle auf ihre Hinrichtung warten. In China wurden letztes Jahr – es wurde ja schon angedeutet – rund 1 700 Menschen hingerichtet, fast 400 im Iran, 120 im Irak, 69 in Saudi-Arabien und 52 in den USA.

Die Europäische Union bringt regelmäßig in der UNO-Generalversammlung eine Reso­lution für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe ein, zuletzt im Rahmen der 65. Generalversammlung im Oktober 2010. Österreich versucht durch systematisches Lobbying in Form von Demarchen und öffentlichen Erklärungen beziehungsweise durch aktives Ansprechen in EU-Menschrechtsdialogen sowie durch Intervention in konkreten Einzelfällen, die Nichtanwendung und die Aussetzung der Todesstrafe zu er­reichen.

Unser langfristiges Ziel ist es natürlich, weitere Staaten von der Abschaffung der To­desstrafe zu überzeugen.

Zu den Anträgen von Frau Abgeordneter Alev Korun und Herrn Abgeordneten Gerald Grosz möchte ich auf einen Schwerpunkt der österreichischen Außenpolitik, nämlich den Schutz von religiösen Minderheiten hinweisen. Diesem Schutz religiöser Minder­heiten wird sich Österreich im UN-Menschenrechtsrat ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Entschuldigen Sie, Herr Staatssekretär: Es ist an sich nicht üblich, dass man andere Tagesordnungspunkte, die noch kommen, schon in einem vorhergehenden Tagesordnungspunkt mitdiskutiert; sonst haben wir die Diskus­sion unter Umständen zweimal.

Ich darf Sie bitten, dass Sie zu diesem Antrag, der im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird, beim nächsten Tagesordnungspunkt Stellung nehmen.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Wolfgang Waldner (fortsetzend): Ich melde mich wieder zu Wort. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Hornek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.54

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesord­nungspunkt ist einer, der einem unter die Haut geht. Viele in diesem Saal können sich vermutlich die Tragweite dieser Thematik gar nicht vorstellen.

Die Abgeordneten Großruck, Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen sprechen mit ih­rem Antrag den Österreicherinnen und Österreichern aus der Seele. Es wird in diesem Antrag eine aktive Mitwirkung Österreichs bei der Abschaffung der Todesstrafe gefor­dert, und dies mit Nachdruck, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 


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