Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 189

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Kickl, Kitzmüller, Kunasek;

Lausch, Linder, List;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber;

Neubauer Werner;

Podgorschek;

Riemer;

Scheibner, Schenk, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Strache, Strutz;

Unterreiner;

Vilimsky, Vock;

Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger.

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18.42.06Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen nun die Verhandlungen über Punkt 2 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.42.23

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Kommen wir nach der Diskussion um die Finanz- und Wirtschaftspolitik in Europa wieder zurück zum Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2010. Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern wurde auf die wichtigen Kennzahlen, die Prüfungstätigkeit und die Aktivitäten der Volksanwaltschaft schon eingegangen. Auch für uns als Abgeordnete, die bei Sprechstunden und in persönlichen Gesprächen sehr oft mit Sorgen und Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert werden, ist die Volksanwaltschaft eine ganz wichtige Einrichtung, um den Bürgerinnen und Bürgern einen Weg zu zeigen, wie sie Lösungen für ihre Probleme erreichen können.

Aus diesem Bericht geht hervor, dass über 15 000 Menschen die Volksanwaltschaft in Anspruch genommen haben. Das zeigt die Notwendigkeit dieser Einrichtung. Neben der detaillierten Auflistung der Prüftätigkeit nach der Zuständigkeit der Ministerien, enthält dieser Bericht auch allgemeine Wahrnehmungen. Volksanwalt Dr. Peter Kostelka hat sich darin mit den Rechten von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt auseinandergesetzt.

Im Mai 2007 hat Österreich die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterzeichnet und im Oktober 2008 ratifiziert. Österreich hat sich damit verpflichtet, die Mitwirkung behinderter Menschen diskriminierungsfrei zu ermöglichen und zu fördern. Dazu gehört die Erkenntnis, dass auch Menschen mit schwerer Behinderung auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein können. Trotz Einstellungspflicht gibt es jedoch keinen Anspruch auf Beschäftigung, und die Volksanwaltschaft stellt in diesem Bericht fest, dass nicht einmal jeder vierte Arbeitgeber genügend Behinderte einstellt. Es wird lieber die Ausgleichtaxe bezahlt. Laut diesem Bericht sind auch öffentliche Bereiche, selbst Bundesländer und Ministerien bei der Umsetzung säumig.

 


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