Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 216

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kofinanziert seitens der EU, je 87 000 € vom Land Burgenland und vom Bund. Des Weiteren haben wir vor, mit dieser Initiative des Breitbandinternetausbaus im Land 80 Prozent Erreichbarkeit umzusetzen. Natürlich wird auch aonTV entsprechend bes­ser genützt werden können.

Die zweite Petition, die ich anspreche, ist die Petition mit dem Titel „Kein Sparen bei Kindern, Jugendlichen, Familien und Sozialem“. Diesbezüglich verweise ich auf eine OECD-Studie aus dem Frühjahr dieses Jahres, die besagt, dass wir bereits im Jahr 2007 2,15 Prozent des BIP für Familienleistungen ausgegeben und bereitgestellt haben. Diese OECD-Studie besagt aber auch, dass wir damit den dritten Platz in einem OECD-weiten Ranking von 33 Staaten eingenommen haben.

Ich darf einige Beispiele explizit anführen. Wir wissen, dass es in sehr vielen Bun­desländern bereits den Gratiskindergarten gibt und auch dass es das verpflichtende letzte Kindergartenjahr gibt. Für dieses stellt zum Beispiel der Bund 70 Millionen € den Erziehungsberechtigten zur Verfügung. In vielen Bundesländern können StudentInnen aber auch das kostenlose Semesterticket konsumieren. Der Bund selbst hat 47 Leistungen für Familien und Jugendliche bereitgestellt, aber auch die Länder und viele Gemeinden stellen hier entsprechende weitere finanzielle Sozialleistungen bereit.

Ich möchte auch erwähnen, dass es seit September dieses Jahres eine Novität gibt. Der Schulbuchselbstbehalt ist gefallen, nicht nur bei Schülerinnen und Schülern in den Pflichtschulen, sondern bei allen. Daher gibt es eine Ersparnis für alle Eltern von SchülerInnen von sage und schreibe 700 Millionen € pro Schuljahr.

Abschließend darf ich noch der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass es in Österreich nicht zu einer flächendeckenden, generellen Einführung von Studiengebühren kommt – weder an Fachhochschulen noch an Universitäten. (Rufe bei der ÖVP: Auf Fach­hochschulen ...!) Ich denke, dieser Bildungszugang muss auch in Zukunft finanziell barrierefrei sein und darf keine finanzielle Belastung für die mittleren und unteren Einkommensbezieher darstellen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

20.23

20.23.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1277 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.24.344. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1275 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Punzierungsgesetz 2000 geändert wird (1400 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Steindl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.24.59

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dieser Regierungsvorlage wird das Punzierungsgesetz 2000


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