Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 143

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Verbände – das möchte ich heute auch ausdrücklich betonen – großes Interesse be­kunden, an diesen Pilotprojekten teilzunehmen. (Abg. Ing. Höbart: Sicher!)

Zur Frage 19: Was ist die Rechtsgrundlage für die Projekte?:

Die Rechtsgrundlagen sind das geltende Dienst- und Besoldungsrecht sowie das Wehr­recht.

Zur Frage 20:

Herr Abgeordneter, Sie haben das jetzt zu Recht eingeworfen: „Bekennen Sie sich zu dem in der Verfassung verankerten Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht?“ – Ich be­kenne mich selbstverständlich zur österreichischen Bundesverfassung, gleichzeitig se­he ich es als meine Aufgabe an, notwendige Reformen voranzutreiben und auch für das Hohe Haus, im Fall des Falles, Gesetzesänderungen vorzubereiten. Aber natürlich bekenne ich mich zur Verfassung und damit auch zum verankerten Prinzip.

Zur Frage 21:

Die entfällt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Zu den Fragen 23 bis 25:

Diese betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung, obwohl ich Ihnen (Abg. Grosz: Herr Bundesminister, die Frage kann nie entfallen, nur die Antwort! Zwischenrufe des Abg. Ing. Westenthaler. Die Frage entfällt aufgrund der Beantwortung der vorheri­gen. Sie haben das ja vor sich liegen. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ, FPÖ und BZÖ.) Die Beantwortung der Frage entfällt, okay.

Die Fragen 23 bis 25 sind kein Gegenstand der Vollziehung, aber ich sage Ihnen ganz offen: Ich habe eine gute Gesprächsbasis mit dem Oberbefehlshaber des österreichi­schen Bundesheeres, aber Sie können Ihn natürlich gerne auch selbst befragen, wie er Leistungen meinerseits beurteilt. (Abg. Ing. Höbart: Der Herr Bundespräsident ist an­derer Meinung als Sie!) Aber grundsätzlich ist es keine Frage der Vollziehung, und da­mit entfällt diese Antwort.

Ich danke für die Aufmerksamkeit, ich werde mich auf dem Reformweg jedenfalls nicht beirren lassen. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


15.42.35

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich glaube, jetzt muss man wirklich einmal die Möglichkeit nutzen, hier mit der einen oder anderen Unwahrheit aufzuräumen. Sehr geehrter Herr Bundes­minister, ich habe mir eine Rede vorbereitet, aber ich habe aufgrund Ihres allgemeinen Teiles und aufgrund Ihrer Anfragebeantwortung diese Rede umschreiben müssen, denn, Herr Bundesminister, wer einmal die Unwahrheit sagt, dem glaubt man nicht mehr. Das gilt auch hier im Hohen Haus. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Höbart: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!)

Wenn Sie, Herr Bundesminister, in Ihrem Eingangsstatement behaupten, das österrei­chische Bundesheer erfüllt zu 100 Prozent die geforderten Aufgaben, dann sage ich: Jawohl, das ist richtig. Aber nicht Sie, Herr Bundesminister, erfüllen diese Aufgaben,


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