Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 210

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hennen bei allen Lebensmitteln, die Ei als Zutat enthalten und in der Gastronomie an­geboten werden, verpflichtend angegeben werden müssen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ab 1. Januar 2012 ein striktes Importverbot für Eier aus jenen EU-Staaten durchzusetzen, welche das Käfighaltungsverbot noch nicht umgesetzt haben.

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, auf EU-Ebene Initiativen zu ergreifen, damit die EU-weite Kennzeichnungspflicht für Eier auf eierhaltige Produkte jeder Art ausgedehnt wird, sowie die Öffentlichkeitsarbeit über artgerechte Tierhaltung und de­ren Kennzeichnung zu fördern und zu stärken.“

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Herr Bundesminister Berlakovich hat ja in einer der letzten Sitzungen des Agrarminis­terrates, weil die Mitgliedstaaten säumig sind, zu Recht urgiert, dass die Käfighaltung eigentlich auslaufen müsste, mit 1. Jänner 2012 überhaupt nur mehr ausgestaltete Kä­fige zugelassen sind, andere Mitgliedstaaten das aber noch nicht umgesetzt haben.

Daher: Geben Sie sich einen Ruck! Wir könnten den Herrn Bundesminister und auch den zuständigen Minister Stöger unterstützen, der das natürlich im Detail verhandeln muss, denn fachlich, sachlich ist er natürlich in Österreich für diesen Bereich zuständig.

Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. In diesem Sinne wäre das eine gute Gelegenheit, ein­mal zu zeigen, dass wir mit einer Zunge sprechen können, wenn es darum geht, wirk­lich mit einem ganz klaren Antrag die notwendigen Schritte zu setzen, damit die öster­reichische Landwirtschaft auch eine Zukunft hat. – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen.)

19.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend un­terstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier eingebracht im Zuge der De­batte zu TO 9: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2011 der Bundesregierung (III-274/1419 d.B.)

Begründung

Ab 1. Jänner 2012 ist in der EU die Haltung von Legehennen in nicht ausgestalteten Käfigen verboten. Einige EU-Mitgliedstaaten werden die Frist des Verbots von Lege­batterien zum 31. Dezember 2011 nicht einhalten.

In Österreich ist seit 1. Jänner 2009 die Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen untersagt. Diese Vorreiterrolle bot die Chance, die KonsumentInnen zum Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen. Die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen – hin zur artgerechten Tierhaltung, zu heimischen Produkten und in weiterer Folge zum Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft – ist ein wich­tiger Faktor für die Kaufentscheidung.

Beim Einzel-Ei wird über die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungs­form informiert (EU-VO 557/2007): Auf jedem Ei befindet sich eine Identifikationsnum-


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