Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 141

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12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 703/A(E) der Abgeordne­ten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pauschalabgeltung nach der Reisegebühren-Verordnung für Polizeibeamte, die einer Dienststelle in Wien, einer anderen Landeshauptstadt oder einem gleichgelagerten Ballungszentrum mit großer räumlicher Ausdehnung zu dauernder Dienstleistung zugewiesen sind (1612 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 733/A(E) der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind (1613 d.B.)

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1182/A(E) der Abgeordne­ten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung des Bundes-Personalvertretungsrechts für Milizsoldaten (1614 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1192/A(E) der Abgeordne­ten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verschleppung von Ver­fahren betreffend die Bewertung von Arbeitsplätzen im Bereich des Bundesmi­nisteriums für Landesverteidigung (1615 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Herbert zu Wort. – Bitte.

 


16.19.11

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diese Dienstrechts-Novelle, wohl wenig überraschend für Sie, ablehnen. Wir denken, ungeachtet dessen, dass wir ohnedies sehr ausführlich im Ausschuss darüber diskutiert haben, dass diese Dienstrechts-No­velle an den wahren Bedürfnissen des öffentlichen Dienstes vorbeigeht und dass sie die wirklichen Reformerfordernisse nicht anspricht.

Von den wirklichen Reformerfordernissen gäbe es genug. Ich darf hier erwähnen die langjährige Forderung der FPÖ nach eigenen dienst- und besoldungsrechtlichen Rege­lungen hinsichtlich der einzelnen im öffentlichen Dienst subsumierten Berufsgruppen oder auch Einzelbestimmungen, die es jedenfalls wert wären, dass man ihnen eine Verbesserung angedeihen lässt oder eine positive Nachfolgeregelung beschließt.

Eine dieser Regelungen, die sich jedenfalls verdient hätte, nachhaltig fortgesetzt zu werden, ist jene Bestimmung des § 83b des Gehaltsgesetzes, eine Bestimmung, die besonders wichtig und notwendig für unsere Exekutivbeamten ist. Sie hat zum Inhalt, dass vom Bundeskanzleramt eine Gruppenrechtsschutzversicherung abzuschließen ist,


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