Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 195

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Nun komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerbereinigung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen, und damit stelle ich natürlich auch ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Damit ist also auch wieder die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit vorhanden. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: An­trag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1605 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.25.3416. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1513 d.B.): Bundesgesetz mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird (1606 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen wir zum 16. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. – Bitte.

 


17.26.02

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­te Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Es geht also um das Bundesvergabegesetz und ein Sondergesetz für Vergaben für militärische Güter. Dieses Bundesvergabege­setz soll ja von Unternehmen angewendet werden, sollte daher an sich ein Gesetz sein, das praxisnah ist. Aber es hat schon einmal vom Umfang her 240 Seiten, die Ma­terie ist also unglaublich kompliziert, bürokratisch aufgeblasen, daher im Vergabever­fahren wenig transparent und eben kompliziert. Acht unterschiedliche Vergabeverfah­ren sind etwa möglich. Man erkennt hier schon, für den Praktiker und vor allem für den Nichtjuristen, der das im Unternehmen anwenden soll, ist das kaum durchzuführen.

Außerdem haben wir gehofft und auch beantragt, dass die Schwellenwerte für die Di­rektvergaben bei 100 000 € belassen werden und dass das jetzt auch in Dauerrecht übergeht. Es kommt immer das Argument, das sei aus EU-rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Bundesrepublik Deutschland hat das jedenfalls so gemacht, mit einer Dauerverordnung. Wenn man will, dann geht es also. Wenn man natürlich nicht will und die Europäische Union als Ausrede verwenden will, dann ist das der übliche Weg.

Ein weiterer Punkt, der uns hier als problematisch erscheint, ist die Abgrenzung zwi­schen den zivilen und den militärischen Gütern, um die es hier geht, die aus unserer Sicht nicht präzise und nicht zweifelsfrei ist. Es gibt ja auch Güter, die für beide Be­reiche verwendet werden können, und auch dort ist die Regelung unserer Meinung nach nicht klar.

 


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