Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 314

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weiter, aber eine Parallelgesellschaft zum AMS aufzubauen, das ist, glaube ich, nicht der richtige Weg, sehr verehrte Damen und Herren der Grünen, denn das schafft nur Bürokratie. Das wäre also schon zu überdenken.

Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, das ist ganz klar, und wir müssen das Arbeitsmarkt­service im Sinne einer höheren Effizienz reformieren, aber nicht parallel eine Arbeits­losenanwaltschaft errichten. (Beifall beim BZÖ.)

0.31


Präsident Fritz Neugebauer: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

00.31.2734. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsge­setz 1985 geändert wird (Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz 2008) (150/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 34. Punkt der Tagesordnung.

Herr Mag. Steinhauser, Sie sind am Wort.

 


0.31.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! 64 Jahre nach dem Ende der NS-Terrorherrschaft fällt auf, dass sich Österreich immer noch mit den Schatten der Vergangenheit schwertut. Da gibt es viele Beispiele dafür. Über 30 Jahre ist in Österreich kein Kriegsverbrecher mehr verurteilt worden. Der Herr Aschner – früher Ašner –, ein in Kroatien gesuchter mutmaßlicher Kriegsverbrecher, darf in Kärnten unbehelligt spazieren gehen. Wir tun uns bei der Rehabilitierung der NS-Opfer schwer, wir tun uns bei der Pflege jüdischer Friedhöfe schwer, und wir tun uns auch bei der vollen Rehabilitierung bei der Staatsbürgerschaft schwer.

Man muss zwar zugestehen, dass 1993 die Gesetzeslage für NS-Verfolgte, die die Staatsbürgerschaft verloren haben, verbessert wurde, es ist ein erleichterter Staatsbür­gerschaftserwerb möglich, aber eine volle Wiederherstellung, eine volle Restitution hat es nicht gegeben. Das hat auch die Historikerkommission Mitte der neunziger Jahre festgestellt. Die hat nämlich damals gesagt, dass unsere Gesetzeslage immer noch davon ausgeht, dass die NS-Verfolgten die Staatsbürgerschaft verloren haben. Völlig übersehen wird dabei, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft von den NS-Verfolgten nie intendiert war, sondern die sind vertrieben worden, verfolgt worden, ausgebürgert worden und haben, wenn sie eine neue Staatsbürgerschaft angenommen haben, diese zum Schutz angenommen.

Tatsache ist, dass das rund ein Drittel aller Vertriebenen gemacht hat. Was war die Folge? – Es sind zwar die Ausbürgerungen aufgehoben worden, aber gleichzeitig hat nach 1945 die Zweite Republik auch jene Gesetze wieder in Kraft gesetzt, die Verlust­tatbestände geschaffen haben, wenn man eine neue Staatsbürgerschaft angenommen hat. Das heißt, es hat eine zweite Ausbürgerungswelle gegeben. Die NS-Verfolgten sind von der Zweiten Republik de jure und de facto ausgebürgert worden.

Dieser Umstand ist nach wie vor offen, und genau darauf zielt unser Gesetzesantrag ab: Dass diese mangelnde Restitution beseitigt wird. Wir haben diesen Antrag schon in der letzten Gesetzgebungsperiode gestellt, und ich war überrascht, wie schnell ich internationales Feedback bekommen habe. Ich habe E-Mails bekommen aus den Ver­einigten Staaten, aus Singapur, wo Menschen, die das gelesen haben, gesagt haben,


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