Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 316

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der Opfergeneration, also jenen, die vor dem 9. Mai 1945 flüchten mussten, wurde schon Genüge getan in einigen Novellen zum Staatsbürgerschaftsgesetz. Und ob es tatsächlich Sinn macht, de jure allen Nachkommen dieser Zwangsgeflüchteten 64 Jah­re danach auch die österreichische Staatsbürgerschaft ohne irgendwelche Grundlagen der Erforschung ihrer Lebensumstände zu verleihen, das bezweifle ich.

Ich denke, das sollte im Ausschuss noch entsprechend debattiert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

0.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Vock. – Bitte.

 


0.38.47

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Wenn man diesen Antrag durch­liest, so kann man, zumindest aus meiner Sicht, die Widersprüche des Antrages in sich auch erkennen, denn es steht eindeutig drinnen: Ein Mangel der nunmehr geltenden Rechtslage liegt darin, dass die Wiederverleihung der österreichischen Staatsbürger­schaft nicht selten zum Verlust der zuletzt innegehabten Staatsbürgerschaft geführt hat. Nicht selten hat dieser Verlust auch finanzielle und sozialrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Das heißt, es gibt gute Gründe, warum ehemalige Bürger die Wiedereinbürgerung nicht beantragt haben, weil sie dann nämlich die Staatsbürgerschaft des anderen Staates verlieren würden. So wie in Österreich gibt es nämlich auch in zahlreichen an­deren Staaten nicht die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft. Das heißt, entweder jemand ist Österreicher und nimmt die österreichische Staatsbürgerschaft oder die an­dere Staatsbürgerschaft an.

Ich darf auch daran erinnern, dass, wenn man in die nächsten Generationen geht, die österreichische Staatsbürgerschaft Rechte und Pflichten, zum Beispiel die allgemeine Wehrpflicht, nach sich zieht. Zahlreiche Gesetzesnovellen haben Erleichterung für die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft gebracht, steht drinnen. Wir glauben, dieser Weg ist der richtige. (Beifall bei der FPÖ.)

0.39


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Linder. – Bitte.

 


0.40.20

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Auch wir sind der Meinung, dass man diesen Menschen entgegenkommen soll, dass man ihnen helfen soll und dass dieses Thema ausführlich behandelt werden soll.

Und angesichts der vorgeschrittenen Stunde freuen wir uns, dass die Sitzung bald be­endet wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

0.40


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich weise den Antrag 150/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

00.40.5535. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird (151/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 35. Punkt der Tagesordnung.

 


Frau Kollegin Musiol, Sie sind am Wort.

 


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