Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 89

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Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit das ORF-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1669 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem vorliegenden Entwurf zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nom­men.

Abstimmung über den Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1670 der Beilagen. Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Jetzt kommen wir zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, bitte um ein Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

12.37.10Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur verschobenen Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 1: Gesetzentwurf in 1666 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 1 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Gerstl, Dr. Wittmann, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1, 2 und 8 bezieht. Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Einganges in der Fassung des Ausschussberichtes. Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nom­men.

Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehr­heit fest.

Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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