Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 168

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einen entsprechenden Ausgleich für Pendler, die aufgrund eines geringeren Einkom­mens keine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen können,

sicherstellt.“

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Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Venier, Lausch, Vilimsky, Höbart und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmenpaket zur Entlastung der Autofahrer

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 29. Februar 2012 im Zuge der De­bat­te zum dringlichen Antrag des BZÖ betreffend „Genug gezahlt – ungenierte Abzocke an den Zapfsäulen der Tankstellen sofort stoppen!“

Nach den permanenten Erhöhungen der Mineralölsteuer durch die rot-schwarze Bundesregierung in den vergangenen Jahren und den Auswirkungen des schwachen Euro, haben sich die Befürchtungen auf dramatische Weise bestätigt, dass die Mineralölfirmen die Situation ausnutzen und auf dem Rücken der Österreicher Gewinnmaximierung betreiben. Dies trifft die Wirtschaft – und hier vor allem die kleinen und mittleren Betriebe – genauso wie zehntausende Pendler, Familien und Pensionis­ten, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind.

In dieser Situation hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die Möglichkeit, nach § 5 Preisgesetz, für die Dauer von sechs Monaten einen gesetz­lichen Höchstpreis zu bestimmen, wenn Untersuchungen eine ungerechtfertigte Preis­politik der gegenständlichen Firmen ergeben. Angesichts eines Gewinns von rund 2,5 Milliarden alleine für die OMV, scheint dieser Verdacht ausreichend bestätigt. Diese Maßnahme der Preisregulierung würde in Verbindung mit einer Anhebung des Pendler­pauschales und des Kilometergeldes zu einer unmittelbaren Entschärfung der Situation führen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesminister werden aufgefordert,

umgehend laut § 5a des Preisgesetzes einen amtlichen Höchstpreis für Diesel und Benzin zu verfügen,

sowie dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die

eine Anhebung des amtlichen Kilometergeldes auf 0,73 Euro,

eine Anhebung der Pendlerpauschales und

 


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