Untergliederung 05, Volksanwaltschaft, für das Jahr 2013 10,209 Millionen, 2014 9,968 Millionen, 2015 10,421 Millionen, 2016 10,943 Millionen €.
*****
Ich glaube, das Parlament darf sich von der Regierung nicht seine eigenen Prüforgane herunterstreichen lassen, und ich bitte um Unterstützung für diesen Antrag. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
13.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budget-Ausschusses über die Regierungsvorlage (1681 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Bundesfinanzge-
setz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden
und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird (1681 d.B.),
in der Fassung des Berichtes des Budget-Ausschusses (1709 d.B.) wird
wie folgt geändert:
In Artikel 3 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird) § 2 der Regierungsvorlage lautet die Tabellenzeile betreffend Untergliederung 05 (Volksanwaltschaft) folgendermaßen:
Untergliederung |
Bezeichnung |
Jahr (Beträge in Millionen €) |
|||
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
05 |
Volksanwaltschaft |
10,209 |
9,968 |
10,421 |
10,943 |
Begründung
Würde der Budgetpfad in der von der Regierung
vorgeschlagenen Form eingehalten, wäre die Volksanwaltschaft ab 2015 nicht
mehr in der Lage, die ihr erst im Dezem-
ber 2011 durch das OPCAT-Durchführungsgesetz neu übertragenen
Aufgaben wahrzunehmen. Die Volksanwaltschaft müsste ihre
MitarbeiterInnenzahl von 72 auf 60 reduzieren und sähe sich dann
außerstande, ihren verfassungsgesetzlichen Verpflichtungen
gegenüber den BürgerInnen der Republik sowie dem Parlament in
rechtmäßiger Weise nachzukommen.
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