Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 125

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genau in diesen Bereichen investiert wird und das Geld nicht in die Tiefbauprojekte hineinzementiert wird.

Ich sage jetzt schon einmal: 33 Milliarden € in Tiefbauvorhaben zu investieren, insbe­sondere in Projekte wie den Brenner-Basistunnel, wo nicht einmal klar ist – so zeigen deutsche Rahmenpläne –, wie denn die Zulaufstrecken aus Deutschland sein werden – also alles auf wackeligen Beinen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Selbstverständlich, Frau Kollegin Hakl. Alles auf wackeligen Beinen! (Abg. Mag. Gaßner: Das kann nicht sein!  Streckeneinsatz!)

Und dann haben wir nicht einmal von Linz nach Graz einen durchgehenden Zug! Das ist eine Schande! Da geht es um Infrastruktur zwischen zwei wesentlichen Städten in Österreich, und nicht einmal das ist möglich. Da muss die WESTbahn mit einer Busverbindung einspringen, damit man auf öffentliche Verkehrsmittel überhaupt zurückgreifen kann!

Summa summarum ist das eine Vorgangsweise, die wirklich zutiefst abzulehnen ist, insbesondere wenn man sie unter diesem kostentechnischen Aspekt betrachtet. Er­klären Sie doch einmal, wo diese enormen Summen herkommen, 33 Milliarden €! Frau Ministerin Fekter hat zwar im Ausschuss angemerkt, dass das eine schmerzliche Geschichte ist, aber Schmerz hin oder her, die ÖVP ist das ja momentan gewohnt: Augen zu und durch.

33 Milliarden € für diesen Bereich – das ist so in dieser Form nicht leistbar, nicht machbar. Daher werden wir das selbstverständlich ablehnen! (Beifall bei den Grünen.)

14.36

14.36.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1729 der Beilagen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen die Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche nunmehr jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1729 der Beilagen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Achten Sie bitte sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.

 


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