Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 110

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Abschließend, meine Damen und Herren: Die Absetzbarkeit von Spenden begrüße ich außerordentlich, vor allem auch als Betriebsratsvorsitzender des Roten Kreuzes Ober­österreich. Es ist dies ein erster Schritt. Bitte haben Sie Verständnis dafür – wie ge­sagt, es ist ein erster Schritt –, dass wir jene Organisationen bevorzugen, die bei den Menschen ihre Tätigkeit ausüben, nämlich bei den Hilfsorganisationen.

Ich bringe diesbezüglich folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wird wie folgt geändert:

In Z 10 § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Körperschaft darf die Sozialversicherungsnummer ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde verwenden.“

*****

Das ist ein Zusatz, der aus datenschutzrechtlicher Sicht notwendig ist, und ich bitte und ersuche um Zustimmung für dieses großartige Entlastungspaket, für diese Steuer­reform. (Beifall bei der ÖVP.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde verlesen, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage (54 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird – Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) in der Fassung des Finanzausschussberichtes (124 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wird wie folgt geändert:

In Z 10 § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Körperschaft darf die Sozialversicherungsnummer ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde verwenden.“

Begründung

Im Interesse des Datenschutzes soll ausdrücklich sichergestellt werden, das die So­zialversicherungsnummer ausschließlich zur Übermittlung an die Abgabenbehörde ver­wendet werden darf.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


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