Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 21

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Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (Strafbar­keit der Abgeordnetenbestechung), über den

Antrag 1479/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereingliederung öffentlicher Unternehmen in das Kor­ruptionsstrafrecht sowie über den

Antrag 1487/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit des „Anfütterns“ (Schaffung von Abhängigkei­ten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger) (1833 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zu den Punkten 1 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 5 erteile ich Frau Berichter­statterin Mag. Steßl-Mühlbacher das Wort. – Bitte.

 


13.22.16

Berichterstatterin Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe folgende Druckfehlerberichtigung zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Justizausschusses in 1832 der Beilagen, vor: In jenem nicht vom Beschluss umfassten Teil des Ausschussberichtes hat auf Seite 4 im zweiten Absatz der Hinweis auf das Ab­stimmungsverhalten der Klubs nicht „(dafür: S, V, dagegen: F, G, B)“, sondern richtig: „(dafür: S, V, F, dagegen: G, B)“ zu lauten. (Abg. Scheibner: Sehr gut gemacht!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich.

Auf eine mündliche Berichterstattung zu den weiteren Punkten wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Cap mit 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.23.08

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir alle wissen, dass das österreichische Gemeinwesen, die Verwaltung, unsere Gesellschaft, sehr stark davon lebt, dass sehr viele fleißige, ehrliche und engagierte Mandatare – Ge­meinderäte, Bürgermeister, Landtagsabgeordnete, Nationalratsabgeordnete, Bundes­räte – in unserem Land tätig sind und versuchen, mit einem manchmal bis zu, wie man so schön sagt, 24-stündigen Einsatz für das Land, für die Menschen, für jene, von de­nen sie gewählt wurden, aber auch für viele andere, über die Parteigrenzen hinaus ihr Bestes zu geben.

Der derzeitige parlamentarische Untersuchungsausschuss, ein Zeichen für eine funk­tionierende Kontrollkultur hier im Haus – die Untersuchungsausschüsse, die diesem vorangegangen sind, waren ebenfalls ein Beweis dafür –, zeigt, dass wir gewillt und in der Lage sind, aus den Malversationen, die einige wenige anscheinend zu verant­worten haben, aus den Malversationen, die sich auf Personen beziehen und nicht, wie zur Vereinfachung oft gesagt wird, auf Parteien, die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Wir haben gesagt, wenn jetzt im Untersuchungsausschuss neue Erkenntnisse kom­men, dann wird das auch in die laufenden Verhandlungen einfließen, in den von der Frau Präsidentin genannten Bereichen, die heute zur Abstimmung stehen, ob das jetzt Antikorruption oder Lobbying ist; die Regelung betreffend Lobbying, dass hier wirklich festgelegt wird, unter welchen Regeln Lobbying stattzufinden hat, dass diesbezüglich die Grenzen aufgezeigt werden, dass da registriert wird, dass da Transparenz herrscht und dass es bei Übertretungen entsprechende Sanktionen gibt. – Das ist ein Bereich.

Der andere Bereich ist, unter welchen Bedingungen oft Kontakte mit der Bevölkerung, mit Interessenvertretern, mit Lobbyisten, mit verschiedenen anderen seitens der Man­datare und der Abgeordneten, aller, die in der Politik sind, stattfinden. Und in diesem Zusammenhang bestand bei den Bürgerinnen und Bürgern berechtigtes Interesse,


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