Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 107

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14.20.01 5. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1802 d.B.): Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz) (1865 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riepl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.20.20

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich glaube, die bis­herige Diskussion zu den Bildungsthemen zeigt, dass im Bildungsbereich wirklich etwas weitergegangen ist in den letzten Monaten und Jahren. Es besteht fast schon die Gefahr, dass man die erledigten Reformschritte zu schnell wieder vergisst.

Ich bin daher meinem Kollegen Elmar Mayer sehr dankbar dafür, dass er in seiner Rede aufgezählt hat, was sich alles in den letzten Monaten im Bildungsbereich verän­dert hat und wo die Reformschritte gesetzt wurden. Ich möchte dazu vielleicht einen Vergleich aus der Leichtathletik bringen. Jeder von Ihnen kennt den Bewerb Drei­sprung, ein olympischer Bewerb. Man versucht, in einem zwei, drei Sprünge zu machen. In der Bildungspolitik, so wie wir es erlebt haben, haben wir jetzt mindestens schon zehn Sprünge hinter uns. Ich denke, das ist auch gut so.

Der elfte Sprung ist das Thema Nachholen von Bildungsabschlüssen. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, unserer Bundesministerin, von uns allen – und, nebenbei gesagt, auch irgendwie ein europäisches Ziel. Auch in europäischen Dokumenten findet sich der Hinweis, dass das ein wichtiges Thema ist.

Heute geht es um den Hauptschulabschluss, vielleicht morgen oder beim nächsten Mal sogar um einen Lehrabschluss mit Hilfe der Berufsschulen. Der Pflichtschulabschluss ist wichtig für den Berufseinstieg, und mit dieser Vorlage wird es möglich gemacht, den Pflichtschulabschluss ab dem 16. Lebensjahr nachzuholen, und auch für Erwachsene gibt es diese Möglichkeit. Wir haben die Förderung dafür ja schon vor einiger Zeit diskutiert. Bund und Länder unterstützen gemeinsam dieses Vorhaben. Die Erwachse­nenbildungseinrichtungen bereiten auf die Pflichtschulabschlussprüfung in bewährter Weise vor.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon, Franz Riepl und Nikolaus Prinz, Kolleginnen und Kollegen einbringen, und zwar zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungs­vorlage 1802 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene, 1865 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb des Pflicht­schulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene in 1802 d.B. wird wie folgt geändert:

Dem § 8 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

„Als Vortragende in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung kommen auch Personen in Betracht, welche ein facheinschlägiges Studium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen


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